Anzeige
HomeJapan entdecken"Ich wünschte ich könnte euch alle töten" - Hassreden in Japan

„Ich wünschte ich könnte euch alle töten“ – Hassreden in Japan

„Ob gute Koreaner oder böse Koreaner – tötet sie alle!“, „Kakerlaken, geht nach Hause“ oder „Fallt tot um“. Wer solche Aussagen in Deutschland in aller Öffentlichkeit kundtut, kann sich wegen Volksverhetzung strafbar machen. In Japan war dies bisher weitgehend erlaubt.

Anzeige

Wer schon einmal längere Zeit dort verbracht hat und der japanischen Sprache – zumindest zum Teil – mächtig ist, der wird folgendes schon einmal gesehen und erlebt haben: nationalistische Gruppierungen, die mit Megafonen und Japan-Flaggen bewaffnet am helllichten Tag durch die Straßen marschieren und wütende Hasstiraden verbreiten. Sie treten besonders dort auf, wo viele Ausländer – zumeist koreanisch- oder chinesischstämmige Menschen – leben. Meist schrecken die Gruppierungen nicht davor zurück, ihr rassistisches Gedankengut in aller Öffentlichkeit zu verbreiten. Menschen werden teils auf offener Straße provoziert und eingeschüchtert. Besonders Stadtviertel, in denen viele koreanischstämmige Menschen leben, sind häufig Schauplätze für rassistische Hassreden geworden

Die Zaitokukai und die Überlegenheit der japanischen Nation

Diese sogenannten Hate Speeches (ヘイトスピーチ) werden von Unterstützern zahlreicher nationalistisch gesinnter Organisationen veranstaltet. Die wohl bekannteste dieser Gruppierungen nennt sich Zaitokukai (在日特権を許さない市民の会, Abk. Für Bürgergruppe, die die Privilegien von koreanischen Einwohnern in Japan nicht toleriert) und wurde 2006 gegründet. Ihre Mitgliederzahl wird auf ca. 12.000 Menschen geschätzt. Die Gruppe propagiert die Überlegenheit der japanischen Nation und verbreitet ihr Gedankengut überwiegend in Zeitungen, im Fernsehen und im Internet. In der Vergangenheit gelangte die Zaitokukai immer wieder durch rassistische Aussagen und Forderungen ihres Vorsitzens Makoto Sakurai in die Schlagzeilen.

Ungestrafte Hetze – Japans Toleranz im Umgang mit Hassreden

Zwar finden die Ansichten der Zaitokukai in der breiten Bevölkerung keinen Anklang, aber bisher wurde auch wenig gegen derartige Gruppierungen und ihr öffentliches Auftreten unternommen. Die Zaitokukai und andere Gruppen beriefen sich in der Vergangenheit immer wieder auf die in der Verfassung garantierte Rede- und Meinungsfreiheit. Regierung, Polizei und Öffentlichkeit haben dies überwiegend stillschweigend hingenommen. Zwar ist Japan 1995 der UNO-Konvention zur Beseitigung von Rassendiskriminierung beigetreten, jedoch wurde bis 2016 kein nationales Gesetz erlassen, das die öffentliche Diskriminierung von Minderheiten verbietet und sanktioniert.

Anzeige

„Japan muss endlich ein Zeichen setzen“ – Der Druck von außen steigt

Japans fehlende Härte gegenüber der Zaitokukai und ihren öffentlichen Demonstrationen wird seit vielen Jahren von Seiten der Betroffenen und der internationalen Gemeinschaft kritisiert. Ende August 2014 hatte eine UNO Kommission für die Einhaltung der internationalen Abkommen zur Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierung Japan dazu aufgefordert, aktiv zu werden und gegen die Rassendiskriminierung vorzugehen. Den Vertretern der Kommission zufolge steht das Recht auf Rede- und Demonstrationsfreiheit nicht im Widerspruch mit einem gleichzeitigen Verbot von Hassreden. Neben der internationalen Gemeinschaft haben auch Lokalregierungen und -Parlamente die Zentralregierung dazu aufgefordert, gegen die Hassreden im öffentlichen Raum vorzugehen. Besonders im Hinblick auf die Olympischen Spiele im Jahre 2020 könne das Land einen erheblichen Imageschaden erleiden, wenn es weiter eine tolerante Stellung gegenüber rassistischer Propaganda einnehme.

Hassreden tolerieren wir nicht“! Das erste Gesetz gegen die Hassredner tritt in Kraft

Im Mai 2016 nach jahrelanger Untätigkeit dann endlich ein Zeichen: Mit dem sogenannten Hate Speech Act of 2016 hat die japanische Regierung ein Gesetz erlassen, das diskriminierende Sprache und Verhalten im Sinne „rassistischer Propaganda und Hassrede“ verbietet. Demnach werden rassistische Taten und Worte gegen in Japan lebende Ausländer nicht weiter toleriert. Lokale Behörden stehen in der Pflicht, Maßnahmen – zum Beispiel in Form von Aufklärungskampagnen – zu ergreifen. Schon im Dezember 2014 hatte der Oberste Gerichtshof mit seinem Vorgehen gegen die Hassredner eine Ära des Umdenkens eingeleitet: anti-koreanische Demonstrationen der Gruppe Zaitokukai vor einer koreanischen Schule in Kyoto wurden erstmals als Verstoss gegen die Menschenrechte und damit als illegal eingestuft und die Gruppierung zu einer Geldstrafe verordnet.

Nationalistische Kundgebung in Tokyo, 2013 © KYODO

Japan setzt verstärkt auf Gegenmaßnahmen und Prävention

Das neue Gesetz sieht erstmal keine Strafen und keine klaren Verbote vor. Es konzentriert sich auf Gegenmaßnahmen und Prävention. Auch sollen die Behörden Anlaufstellen für Opfer einrichten und vornehmlich über Aufklärungskampagnen aktiv gegen die Hassreden vorgehen. Wie das funktionieren könnte, illustriert ein Beispiel aus dem Jahr 2015. Demnach hat das Justizministerium nämlich eine Präventionskampagne mit dem Slogan „Hassreden tolerieren wir nicht“ gestartet. Für diesen Zweck wurden Aufklärungsplakate im öffentlichen Raum verteilt und Beratungsstellen eingerichtet. Nach Angaben der Japan Times hat das Justizministerium sogar zwei Webseiten-Betreiber dazu veranlasst, Videomaterial von hetzerischen Hassreden zu entfernen. Zwar waren die Forderungen des Ministeriums nicht rechtlich bindend, doch lassen sie zumindest erahnen, dass auf Regierungsebene endlich etwas unternommen wird, um die fremdenfeindliche Hetze zu stoppen.

Hassreden bleiben ungestraft – Wie effektiv ist das neue Gesetz?

Bisher bleibt noch abzuwarten, ob das Engagement gegen die rassistischen Gruppierungen über rechtlich unverbindliche Empfehlungen und Präventionskampagnen hinausgeht. Es stellt sich die Frage, ob sich die betroffenen Behörden tatsächlich aktiv und vor allem effektiv gegen die Hassreden einsetzen werden. Das neue Gesetz jedenfalls wird von vielen Seiten bisher mit Skepsis betrachtet, da es diskriminierende Worten und Taten lediglich ablehnt, aber nicht verbietet und auch nicht bestraft.

Google News button
Anzeige
Anzeige