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HomePopkulturAnimeJapanische Medienaufsichtsbehörde hat "Demon Slayer" erneut bewertet

Vor allem der Kino-Film wurde wegen seiner Gewaltdarstellungen massiv kritisiert

Japanische Medienaufsichtsbehörde hat „Demon Slayer“ erneut bewertet

Spätestens mit „Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba-The Movie: Mugen Train“ trat das Franchise einen beispiellosen Siegeszug an. Fans aller Altersklassen sind von der Geschichte, die eine Mischung aus Action und Drama bietet, begeistert. Schon Kinder lassen sich in die Welt des Anime entführen, in dem Kämpfe eine große Rolle spielen, was nicht alle Eltern gern sehen.

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Anime wie „Naruto“ und „Dragon Ball“ setzen ebenfalls auf actionreiche Kampfszenen, bei denen auch Wunden dargestellt werden, allerdings können diese entweder durch Hilfsmittel oder mit viel Zeit heilen. Auch bei „Pokémon“ gehören die Kämpfe eher zu einem sportlichen Wettstreit, bei dem Verletzungen kaum bleibende Folgen nach sich ziehen und ebenso schnell wieder geheilt werden.

Gewaltdarstellungen sorgen für Diskussionen

Bei „Demon Slayer“ kämpfen die Figuren mit ihrem Katana auf Leben und Tod und das mit einer Deutlichkeit, wie sie in Anime für Kinder bisher kaum vorkam. Da in Japan mittlerweile eine zweite Staffel des Anime in den Startlöchern steht, wurde die erste Staffel noch einmal wiederholt, allerdings nicht mehr in den späten Abendstunden, sondern zu einer Zeit, in der kleine Kinder noch mit fernsehen. Daraufhin sind bei der japanischen Medienaufsichtsbehörde Broadcasting Ethics and Program Improvement Organization (BPO) zahlreiche Beschwerden von Eltern eingegangen, die wegen der Gewaltdarstellung besorgt sind.

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Bislang wies die BPO bei entsprechenden Antworten zu „Demon Slayer“ auf die freie Meinungsäußerung hin. Die vielen Beschwerden führen jetzt aber scheinbar dazu, dass die Behörde den Anime noch einmal prüfen will. Die jüngsten Beschwerden beziehen sich vordergründig auf die Ausstrahlung von „Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba-The Movie: Mugen Train“. In einem Bericht aus dem Oktober 2021 heißt es, dass viele Erwachsene sagen, dass ein Anime mit so provokanten und grausamen Szenen an einem Samstag nicht bereits um 21 Uhr gezeigt werden sollte. Der Inhalt sei zu grotesk, um so früh ausgestrahlt zu werden.

Demon Slayer Fans im Glück
Demon Slayer nachgespielt Bild: Asahi Shimbun / Nobuhiro Shirai

„Demon Slayer“ auch für Kinder geeignet

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Der Jugendausschuss der BPO erklärte in einem Statement, dass „Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba-The Movie: Mugen Train“ in Hinblick auf die Schwertkampf-Szenen und die Darstellung von Gewalt und Blutspritzern noch einmal geprüft und diskutiert werden soll. Mittlerweile sind die Mitglieder zu der Entscheidung gekommen, da es sich vorrangig um menschenähnliche Monster handelt, die im Zuge der Reihe bekämpft werden, liegen die Darstellungen noch im Rahmen des Erlaubten, deswegen darf der Anime weiterhin um 21:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Zwar scheinen nicht alle Mitglieder von BPO mit dieser Entscheidung einverstanden zu sein, allerdings ist die Prüfung damit abgeschlossen. Außerdem handelt es sich bei der BPO um eine nicht-staatliche Organisation, die keine formale Autorität besitzt, weswegen sie keine Entscheidungsgewalt in Hinblick auf die Ausstrahlung der Serie hat. Trotzdem sind viele Eltern beruhigter, dass „Demon Slayer“ noch einmal geprüft wurde und sie ihren Kleinen ihren Lieblings-Anime nicht verbieten müssen.

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