Zum ersten Mal nach Einführung eines neuen Gesetzes wurde in Japan eine 24-jährige Frau wegen illegalen Weiterverkaufs von Konzert-Tickets angeklagt.
Die junge Kindergärtnerin aus Sapporo hat elektronische Konzertkarten der berühmten Idol-Gruppe Arashi weiterverkauft. Mit dem daraus resultierenden Gewinn wollte sie selbst durch Japan reisen, um ihre Idole live zu sehen. Dies berichtete die Abteilung für Cyberkriminalität der Osaka-Präfekturpolizei.
Nach dem neuen Gesetz, das im Juli 2019 in Kraft trat, dürfen Tickets, die mit Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort und Sitzplatznummer versehen sind und Käufer-Informationen wie Name und Telefonnummer enthalten, ohne Genehmigung des Veranstalters nicht zu einem höheren Preis weiterverkauft werden. Dem Straftäter droht eine Geldstrafe bis zu 1 Million Yen (ca. 8.300 Euro) und/oder eine einjährige Gefängnisstrafe.
Illegaler Verkauf von Tickets, um Reisekosten abzudecken
Im Zeitraum von Juni bis September erwarben drei Frauen aus den Präfekturen Shizuoka, Tokushima und Mie jeweils vier Tickets, die einen Originalpreis von 5.000 Yen (40 Euro) und 9.000 Yen (75 Euro) pro Karte hatten. Die Tickets wurden dann für das 8- bis 15-fache des Kaufpreises verkauft. Insgesamt verdienten sie damit bis zu 423.000 Yen (3.500 Euro).
„Ich wollte auf jedes Arashi-Konzert gehen, bevor sie Ende 2020 pausieren und ich brauchte Geld, um die Reisekosten abzudecken“, sagte sie gegenüber der Polizei aus. Sie gelangte über einen Drittanbieter an die Tickets, bevor sie sie für einen noch höheren Preis erneut weiterverkaufte.
Die Polizei habe die Daten ihres Smartphones analysiert und fand heraus, dass sie von Januar bis September Tickets für zehn Events, inklusive Arashi-Konzerte, an 17 Personen verkaufte und damit 905.000 Yen (7.500 Euro) einnahm.
Nach Einführung des neuen Gesetzes haben Veranstalter damit begonnen, beim Einlass nach dem Ausweis des Karteninhabers zu fragen.
Die Polizei berichtete, die Frau aus Sapporo ging im Juni mit einem abgekauften Ticket auf ein Arashi-Konzert in Tokyo. Um durch die Ausweiskontrolle zu kommen, zeigte sie einen gefälschten Mitarbeiterausweis mit ihrem Foto und dem Namen des ursprünglichen Käufers.
Das Anbieten gefälschter Ausweise
Dieser Fall ist allerdings nur die Spitze des Eisberges. Vier Monate nach Einführung des neuen Gesetzes gibt es noch immer viele Tickets für Konzert- und Sport-Events, die in den sozialen Netzwerken zum Kauf angeboten werden.
Beispielsweise fand man eine Frau in den 20ern, die exklusive Fanclub-Tickets für drei Arashi-Konzerte anbot. Der reguläre Preis für ein Einzelticket liegt bei 9.000 Yen (75 Euro). Aber die Verkäuferin wollte 120.000 Yen (ca. 1.000 Euro) bei Sofortkauf oder verhandelbare 80.000 Yen (660 Euro) oder mehr. Für die Sicherheitskontrollen lieh sie ihre Fanclub-Mitgliedskarte und bot weiterhin gefälschte Führerscheine oder Studentenausweise an, wenn sie ihr ein Foto schicken würden. Solche Transaktionen sieht man öfters auf Flohmarkt-Apps.
Ein anderer Fall zeigte, dass ein Verkäufer Tickets unter der Kategorie Heimelektronik anbot. Nach der Zahlung sendete der Verkäufer Benutzername und Passwort zur Fanclub-Seite, damit der Käufer an das eTicket gelangte. Es wird auch oft nach Geschlecht und Altersgruppen gefiltert, damit die neuen Ticketinhaber leichter durch die Sicherheitskontrollen kommen, ohne das jemand Verdacht schöpft.
Kensaku Fukui, ein Anwalt, der sich auf den illegalen Wiederverkauf von Tickets spezialisiert hat, sagte, dass Betreiber der Flohmarkt-Apps und diverse Verkaufsseiten bereits Maßnahmen gegen illegalen Wiederverkauf ergriffen haben und somit die Anzahl von Transaktionen extrem hoher Preise abgenommen hat. Auf der anderen Seite verlagert sich der Schwarzmarkt in die sozialen Netzwerke und auf internationale Internetseiten. „Es müssen Maßnahmen gegenüber Plattformen wie Twitter und Facebook und ausländische Verkaufsseiten ergriffen werden“, so der Anwalt.
AS