Anzeige
HomeNachrichten aus Japan12 Eltern klagen in Japan auf ein gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht gefordert

12 Eltern klagen in Japan auf ein gemeinsames Sorgerecht

12 Eltern wollen die japanische Regierung im nächsten Monat verklagen, weil sie die Regelungen zum Sorgerecht nach einer Scheidung als unfair einstufen.

Anzeige

Die 12 Männer und Frauen aus acht Präfekturen argumentieren, dass das System, das nur einem Elternteil nach einer Scheidung nach dem Zivilgesetz das Sorgerecht einräumt, gegen die verfassungsrechtliche Gleichstellungsgarantie in Japan verstößt.

Schadensersatz von der japanischen Regierung gefordert

Die Kläger wollen die Klage Ende November beim Bezirksgericht in Tokyo einreichen und auf Schadensersatz klagen, da sie nach der Trennung von ihrem Partner Probleme hatten, sich um ihre minderjährigen Kinder so zu kümmern, wie es eigentlich sein müsste.

LESEN SIE AUCH:  Regierung prüft, ob in Japan das gemeinsame Sorgerecht eingeführt wird

Nach dem derzeitigen System gilt das gemeinsame Sorgerecht nur für Eltern, die verheiratet sind. Die Klage ist die Erste ihrer Art in Japan.

Aktuelle Regelung zum Sorgerecht sorgt oft für Streit im Scheidungsfall

Anzeige

Immer wieder wird die derzeitige Regelung in Japan kritisiert, da es oft zu Streit zwischen Eltern führt, wenn sie sich scheiden lassen.

Nach dem Zivilrecht in Japan werden bei einer Scheidung die Regeln für Treffen zwischen einem Elternteil ohne Sorgerecht und einem Kind festgelegt. Es gibt allerdings keine Strafen, wenn diese Treffen nicht eingehalten werden.

Das japanische Justizministerium gab Ende September bekannt, dass geprüft wird, ob das gemeinsame Sorgerecht in Japan eingeführt werden soll. Dafür wurde ein Gremium eingerichtet, das alle Seiten des gemeinsamen Sorgerechts beleuchten soll.

Gegner des gemeinsamen Sorgerechts sehen Gefahr für die Kinder

Es gibt viele Befürworter für das gemeinsame Sorgerecht, allerdings auch einigen Widerstand. Die Gegner dieser Idee sehen negative Auswirkungen für die Kinder, da es auch dazu kommen kann, dass ein Partner, der häusliche Gewalt ausgeübt hat, weiterhin großen Einfluss auf ein Kind hat.

Eine ähnliche Klage wurde im März vergangenen Jahres von 14 Personen eingereicht, die eine Entschädigung beantragten. Sie machten geltend, die Regierung habe keine Rechtsvorschriften über das Besuchsrecht geschiedener Eltern zu erlassen.

AS

Anzeige
Anzeige