Als Japan 2017 sein Strafrecht revidierte, um Sexualstraftäter strenger zu bestrafen, war dies die erste Änderung dieser Art seit 110 Jahren. Doch noch immer sehen viele es als zu lasch an. Kritiker der Gesetzgebung sehen in Schwedens zustimmungspflichtigem Sexualstrafrecht eine Orientierung für Bereiche, in denen Japan noch weiter gehen könnte.
Schweden mit strenger Gesetzgebung
Die 2018 verkündete Gesetzgebung des skandinavischen Landes besagt, dass sexuelle Handlungen eine freiwillige Beteiligung erfordern. Unter dem Motto „Ja bedeutet ja“ gilt Sex ohne ausdrückliche Zustimmung als Vergewaltigung. Mehrere europäische Länder, darunter Deutschland und das Vereinigte Königreich, definieren Vergewaltigung bereits als Sex ohne Einwilligung.
Das Gesetz legt auch fest, dass physische Gewalt, Drohungen und Nötigung nicht mehr Voraussetzung für die Definition von Vergewaltigung sind, so Viveka Lang, leitende Beraterin im schwedischen Justizministerium.
„Ein Sexualdelikt ist eine der aufdringlichsten Handlungen, denen man ausgesetzt sein kann“, sagte sie kürzlich in einem Interview bei einem Besuch in Tokyo. „Es ist aufdringlicher als andere Gewalttaten. Man kann nicht davon ausgehen, dass es in Ordnung ist, mit jemandem Sex zu haben, so wie man nicht einfach etwas nehmen kann, ohne zu fragen.“
In Japan nur dann Vergewaltigung, wenn Gewalt angewandt wurde
Das überarbeitete japanische Strafgesetzbuch hat die Definition von Vergewaltigung auf männliche Opfer ausgeweitet. Allerdings wurde die Forderung nicht fallen gelassen, dass der Täter Gewalt angewendet oder das Opfer bedroht haben muss, damit ein Übergriff als Vergewaltigung festgestellt werden kann. Folglich sagen einige, dass das Gesetz noch immer nicht weit genug geht, um die Opfer zu schützen.
Die schwedische Gesetzgebung sieht dagegen vor, dass der sexuelle Akt illegal ist, wenn er nicht freiwillig erfolgt. Das Gesetz ist zum Beispiel anwendbar, wenn das Opfer einfach nur passiv ist und deckt auch sexuelle Handlungen ab, die keine Penetration beinhalten.
Freiwillige Basis als Grundlage
Es gibt jedoch keine gesetzliche Definition, was es bedeutet „freiwillig“ teilzunehmen und es liegt an den Teilnehmern zu überlegen, ob ihre „freiwillige“ Beteiligung in Worten oder Taten zum Ausdruck kommt, sagte Hedvic Trost, leitende juristische Mitarbeiterin der schwedischen Staatsanwaltschaft, während einer Pressekonferenz in Tokyo. „Aber die Debatte in Schweden hörte nicht auf. Die Menschen waren nicht glücklich über die Gesetzgebung, die wir hatten“, sagte sie.
Es gab keinen konkreten Fall, der Anlass zur jüngsten Gesetzesänderung gab. „Es war eher ein langer Prozess, in dem die Menschen nach und nach zu der Schlussfolgerung kamen, dass wir eine auf Zustimmung basierende Gesetzgebung brauchen“, sagte sie.
Schutzalter in Japan sehr niedrig
Japans kürzlich geändertes Gesetz verlangt immer noch Gewalt oder Nötigung, damit ein sexueller Übergriff offiziell als Vergewaltigung definiert werden kann. Gleichzeitig ist das gesetzliche Schutzalter auf 13 Jahre festgelegt – eines der niedrigsten in den entwickelten Ländern.
Aktivistengruppen in Japan, wie z.B. die Flower Demo und andere, fordern die Einführung einwilligungsbasierter Bestimmungen und die Anhebung des gesetzlichen Schutzalters, wenn im Laufe dieses Jahres eine Debatte über weitere Revisionen des Strafgesetzbuches erwartet wird.
„Ich denke, Japan muss einen Weg finden, der hier geeignet ist. Es ist wichtig, Akzeptanz für das Gesetz zu bekommen, sonst werden die Leute es nicht befolgen“, sagte Lang. „Je mehr man darüber spricht, desto deutlicher wird es für die Menschen – auch für diejenigen, die dagegen waren. Es ist wichtig, das Bewusstsein zu schärfen.“
Schweden wird im Juni einen Bericht darüber veröffentlichen, wie die Gesetzgebung seit ihrer Umsetzung angewandt wurde.
jt