150 Anwohner haben am Freitag vor Gericht eine Klage gegen die Freisetzung des Wassers aus dem Atomkraftwerk Fukushima Daiichi Klage eingereicht, um die Verklappung zu stoppen.
In der Klage heißt es, dass die am 14. August begonnene Einleitung das Recht der Bürger auf ein sicheres Leben bedroht, und die Geschäfte der örtlichen Fischer. Gefordert wird die Aufhebung der Genehmigung der Atomaufsicht für die Wassereinleitung und ein generelles Verbot.
Japanische Regierung entschied über die Fischereiindustrie hinweg
Die japanische Regierung hatte mit der Einleitung begonnen und erklärt, dass diese notwendig sei, um mit der Stilllegung des Atomkraftwerks fortfahren zu können. Dabei hat sie allerdings eine Zusage an die Fischereiindustrie gebrochen, die Verklappung nicht ohne deren Zustimmung zu beginnen.
Das Wasser, das zum Kühlen der Brennstäbe verwendet wurde, ist in 1.000 Tanks auf dem Gelände des Kraftwerks gelagert, nachdem es eine Aufbereitungsanlage durchlaufen hat, die außer Tritium die meisten Radionuklide entfernt.
Die Lagerkapazität der Tanks ist allerdings fast vollständig ausgeschöpft, weswegen sich die japanische Regierung für die Freisetzung, die fast 30 Jahre dauern wird, entschieden hat.
TEPCO, der Betreiber des Atomkraftwerks, plant bis Ende März 2024 Wasser aus 30 Tanks ins Meer abzulassen. Bereits zu Beginn der Verklappung gab es Demonstrationen von Anwohnern und Fischern.
China hat sich ebenfalls gegen die Verklappung des Wassers ausgesprochen und ein Importverbot für japanische Meeresfrüchte verhängt, was mittlerweile zu einem Preisverfall in Japan geführt hat.
Die Internationale Atomenergiebehörde erklärte in einem im Juli veröffentlichten Bericht, dass der Plan zur Wasserableitung mit den weltweiten Sicherheitsstandards übereinstimmt und vernachlässigbare Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben wird.
Nach Angaben der IAEA geben Kernkraftwerke weltweit im Rahmen des normalen Betriebs routinemäßig aufbereitetes Wasser mit geringen Konzentrationen von Tritium und anderen Radionukliden in die Umwelt ab.