Das Oberste Gericht in Hiroshima hat die Klage von Anwohnern des Atomkraftwerks Ikata abgewiesen, die erreichen wollten, dass Reaktor Nr. 3 des Kraftwerks nicht mehr hochgefahren werden darf.
Die Klage wurde von sieben Bewohnern der Präfekturen Hiroshima und Ehime eingereicht, die zwischen 60 und 130 Kilometer vom Reaktor entfernt wohnen.
Anwohner bezweifeln Erdbebensicherheit
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die vom Energieversorger vorgenommene Schätzung der seismischen Bodenbewegung, die ein wichtiger Faktor für die Auslegung der Erdbebensicherheit des Reaktors ist, angemessen war.
Während der Anhörungen vor Gericht argumentierten die Anwohner, dass die Schätzung des Betreibers unzureichend sei und dass es bei einem ähnlich starken Erdbeben wie dem, dass den Nordosten Japans im März 2011 verwüstete, zu einem schweren Unfall kommen könnte.
Bloßer Verweis auf die Stärke eines Erdbebens, reicht nicht aus
Shikoku Electric verteidigte seine Schätzung damit, dass sie die örtlichen Gegebenheiten der Region, einschließlich der Bodenbeschaffenheit, berücksichtige, und behauptete, es bestehe keine besondere Gefahr.
Im November 2021 wies das Bezirksgericht Hiroshima einen Antrag der Anwohner auf Stilllegung des Reaktors mit der Begründung ab, dass der bloße Verweis auf die Stärke von Erdbeben, die im ganzen Land gemessen wurden, nicht darauf hindeutet, dass ein ähnliches Erdbeben die Region treffen wird. Auch 2018 scheiterten Anwohner vor Gericht.