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HomeNachrichten aus JapanAnwohner scheitern vor Gericht mit Klage gegen den Neustart des Atomkraftwerks Onagawa

Neustart im Februar 2024

Anwohner scheitern vor Gericht mit Klage gegen den Neustart des Atomkraftwerks Onagawa

Das Bezirksgericht in Sendai hat eine Klage von Anwohnern des Atomkraftwerks Onagawa abgewiesen, die den Neustart des von Tohoku Electric Power betrieben Kraftwerks verhindern wollten.

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Die Kläger argumentierten, dass die Evakuierungspläne Mängel aufweisen. Dem widersprach das Gericht und argumentierte, dass diese Mängel nicht relevant sind, da nicht davon auszugehen ist, dass es zu einem schweren Unfall kommen wird.

Gericht hält es nicht für notwendig, die Wirksamkeit der Evakuierungspläne zu berücksichtigen

Tohoku Electric plant den Reaktor Nr. 2 des Atomkraftwerks Onagawa im Februar 2024 wieder in Betrieb zu nehmen. Er ist damit der erste Redaktor in dem 2011 von einem Erdbeben und Tsunami betroffenen Gebiet, der seinen Betrieb wieder aufnimmt.

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Angesichts der Ungewissheit über die potenzielle Gefahr sagte der Vorsitzende Richter Mitsuhiro Saito, dass es nicht notwendig sei, bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, ob die Evakuierungspläne wirksam sind oder nicht.

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17 Einwohner der Stadt Ishiomaki hatten die Klage eingereicht. In der Klageschrift heißt es: „Wenn nach einem nuklearen Unfall eine Evakuierung angeordnet wird, können die Bewohner aufgrund von Verkehrsstaus den 30-Kilometer-Radius um das Kraftwerk über einen längeren Zeitraum nicht verlassen, was ein hohes Risiko für eine Strahlenbelastung darstellt.“

Zudem argumentierten die Kläger, dass es aufgrund der Verkehrssituation unwahrscheinlich ist, dass Mitarbeiter der Elektrizitätswerke und der Behörden eine Inspektionsstelle für die Bewohner von Ishinomaki einrichten können, um die Strahlenbelastung zu testen, bevor die sich zu den Evakuierungszentren begeben.

Tohoku Electric will Atomkraftwerk wie geplant wieder anfahren

Tohoku Electric beantragte die Abweisung der Klage mit der Begründung, dass die Notfallmaßnahmen, einschließlich der Evakuierungspläne, vom Rat für nuklearen Katastrophenschutz des Landes genehmigt worden seien.

Nach dem Urteilsspruch erklärte das Unternehmen, dass es weiterhin an der Wiederinbetriebnahme des Reaktors im Februar 2024 festhält, wie geplant.

Die drei Kernreaktoren des Kraftwerks Onagawa wurden abgeschaltet, nachdem die Anlage am 11. März 2011 von dem schweren Erdbeben getroffen wurde. Der Reaktor Nr. 2 wurde im Februar 2020 einer Sicherheitsprüfung unterzogen und erhielt später die Zustimmung der lokalen Behörden zur Wiederaufnahme des Betriebs.

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