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Personal ignorierte Symptome eines Insassen

Coronavirus breitet sich in Einwanderungshaftanstalt in Japan aus

In einer Einwanderungshaftanstalt in Tokyo wurde im Februar ein Ausbruch des Coronavirus gemeldet, mittlerweile sind 40 Prozent der dort festgehaltenen Menschen infiziert.

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Am 14. Februar klagten zwei Häftlinge und ein Mitarbeiter über Unwohlsein und am 15. Februar wurden fünf Personen positiv auf das Virus getestet.

Personal in der Einwanderungshaftanstalt nahm Symptome nicht ernst

Die 105 Männer und 27 Frauen wurden aufgeteilt in positiv und negativ getestete und separat untergebracht. Trotzdem breitet sich das Coronavirus in der Haftanstalt weiter aus.

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Bereits Ende Januar klagte ein Mann aus dem Nahen Osten über Halsschmerzen und am 11. Februar bemerkte er, dass er seinen Geschmackssinn verloren hat. Er benachrichtige daraufhin das Personal der Haftanstalt, doch das ignorierte die Symptome.

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Am 17. Februar wurde der Mann dann positiv auf das Coronavirus getestet und in eine Einzelzelle gebracht.

Laut der Einwanderungsbehörde haben die Mitarbeitet der Haftanstalt nach den festgelegten Maßnahmen gehandelt und folgten auch den Anweisungen der öffentlichen Gesundheitszentren.

Übertragungsweg unbekannt

Kritiker fordern nun, dass die Maßnahmen kontrolliert und überarbeitet werden müssen.

Laut einer Erklärung von Japans Justizministerin Yoko Kamikawa bei einer Sitzung des Haushaltsausschusses des Oberhauses am 3. März begannen die Infektionen im dritten Stock der Haftanstalt.

Es gab zwar den Verdacht, dass sich das Coronavirus durch Lüftungsschächte ausgebreitet haben könnte, aber eine Untersuchung ergab, dass dies nicht der Fall war.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Virus von neuen Häftlingen in die Einrichtung gebracht wurde, ist Berichten zufolge ebenfalls gering, da diese für zwei Wochen isoliert werden. Die Bewegungen der Häftlinge wurden ebenfalls eingeschränkt und die Behörden untersuchen, ob Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde die Infektionen eingeschleppt haben.

Regierung ignorierte Warnung vor Viren-Cluster in Einwanderungshaftanstalten

Das Risiko eines Viren-Clusters in einer Einwanderungshaftanstalt wurde bereits vor einiger Zeit hervorgehoben.

Im April 2020 wurde in einer Botschaft des Präsidenten der japanischen Vereinigung der Anwaltskammern dazu aufgerufen, die Inhaftierungen so weit wie möglich aufzuheben.

In dem Text hieß es: „Es gibt nicht wenige Langzeitinhaftierte mit Vorerkrankungen, die nicht vollständig behandelt werden konnten, und es besteht die Sorge, dass das Auftreten von Infektionen das Leben der Menschen direkt gefährden würde.“

Ausländer ohne Aufenthaltsstatus werden in den Einwanderungshaftanstalten vom Zeitpunkt der Anhörung, ob sie des Landes verwiesen werden sollen, bis zu ihrer tatsächlichen Abschiebung festgehalten.

Japan erkennt nur selten den Flüchtlingsstatus an

Die meisten Menschen, die abgeschoben werden sollen, verlassen Japan selbst. Da es aber auch viele Menschen gibt, für die es gefährlich ist, in ihr Land zurückzureisen oder, die sich ein Leben in Japan aufgebaut haben, sich weigern das Land zu verlassen, werden häufig für lange Zeit inhaftiert.

Japans Standards für die Anerkennung von Flüchtlingen sind im Vergleich zu anderen Ländern hart – im Jahr 2019 wurde nur 44 von 10.375 Menschen der Flüchtlingsstatus gewährt. Gerichte sind nicht in ihre Inhaftierung involviert und es gibt keine Begrenzung, wie lange sie dort bleiben müssen.

Um das Problem der langen Inhaftierungen zu lösen, verabschiedete das Kabinett im Februar Änderungen des Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes, die Maßnahmen beinhalten, die es den Inhaftierten erlauben, außerhalb der Haftanstalt zu leben.

Die Änderungen beinhalten allerdings keine Begrenzung der Haftdauer und fordern keine Überprüfung der Kriterien für den Flüchtlingsstatus, was weltweit für viel Kritik sorgt.

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