Das Bezirksgericht in Sapporo hat entschieden, dass das Atomkraftwerk Tomari in der japanischen Präfektur Hokkaido nicht wieder ans Netz darf. Mehr als 1.000 Menschen hatten gegen die Wiederinbetriebnahme geklagt.
Die Klage wurde bereits im November 2011 eingereicht, trotzdem hatte Hokkaido Electric Power in jüngster Vergangenheit eine Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme bei den Behörden beantragt.
Atomkraftwerk ist nicht sicher genug
Die Kläger hatten ursprünglich gefordert, dass das Atomkraftwerk stillgelegt wird, dies wies das Gericht allerdings ab. Die drei Reaktoren des Kraftwerks sind seit Mai 2012 für eine regelmäßige Inspektion vom Netz genommen und stehen seitdem still.
Hokkaido Electric Power hatte eigentlich geplant, nach einer Überprüfung durch die japanische Atomaufsichtsbehörde, die Reaktoren wieder in den Betrieb zu nehmen.
Das Gericht erklärte in einer Urteilsbegründung, dass der Betreiber keinen Nachweis für die Sicherheit der in der Anlage gelagerten abgebrannten Brennelemente erbracht hat. Zudem sei das Kraftwerk nicht ausreichend gegen Tsunamis geschützt.
„Sollte es zu einem Unfall in der Anlage kommen, würden 44 Kläger, die in einem Umkreis von 30 Kilometern leben, in ihren Menschenrechten beeinträchtigt werden“, so das Urteil.
Risiko durch aktive Verwerfungen zu groß
Die Kläger argumentierten, dass es in der Nähe des Kraftwerks Tomari und im nahe gelegenen Meer aktive Verwerfungen gibt und der Betreiber bei der Auslegung der Erdbebensicherheit der Reaktoren das Ausmaß möglicher Erdbeben unterschätzt hat.
Weiter argumentierten die Kläger, dass es bei einem Erdbeben zu einer Verflüssigung des Bodens an den Dämmen in der Nähe des Kraftwerks kommen könnte und dass der Energieversorger keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz vor Tsunamis ergriffen habe.
Hokkaido Electric Power argumentierte, dass es keine aktiven Verwerfungen rund um das Atomkraftwerk oder im nahe gelegenen Meer gibt und die Möglichkeit einer Bodenverflüssigung gering ist.
Hokkaido Electric Power erklärte, dass sie das Urteil nicht akzeptieren, und werde unverzüglich Berufung einlegen wird.
Erneuter Rückschlag für die japanische Regierung
Das Urteil ist für die japanische Regierung ein erneuter Rückschlag, da die Atomkraft als eine der Lösungen für die angespannte Energieversorgung des Landes angesehen wird. Zwar plant die Regierung keine neuen Atomkraftwerke zu bauen, aber ältere sollen wieder ans Netz gehen.
Das Urteil ist bereits das Dritte, das die Wiederinbetriebnahme eines Atomkraftwerks verbietet. Zuletzt wurde 2021 die Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks Kashiwazaki-Karia in Niigata untersagt.