Ein Expertengremium der japanischen Regierung hat strafrechtliche Sanktionen und ein neues System zur Durchführung der Abschiebung vorgeschlagen.
Das von der Einwanderungsbehörde des Justizministeriums eingesetzte Gremium hat am 15. Juni seine mit Spannung erwarteten Empfehlungen ausgearbeitet.
Neue Regeln sollen Abschiebung beschleunigen
Zu den Empfehlungen gehören unter anderem die Festlegung neuer Regeln, um zu verhindern, dass eine Abschiebung durch einen Antrag auf Asyl verlängert wird.
Nach dem derzeitigen System stoppt ein Abschiebeprozess in Japan, wenn ein Antrag auf Asyl gestellt wird.
Um zu verhindern, dass ein Ausländer wiederholt diesen Status beantragt, um seine Abschiebung zu verhindern, schlägt das Gremium vor, neue Anforderungen für die Anerkennung von Ausländern als Asylsuchende einzuführen.
Mehr Freiheit für Ausländer, die abgeschoben werden sollen
Für Ausländer, die länger als eine bestimmte Zeit in Einwanderungshaftanstalt inhaftiert sind, empfiehlt das Gremium, dass die Behörde ein neues System einrichtet und Maßnahmen ergreift, um Gefangene an der Flucht zu hindern. Häftlinge dürften dann auch außerhalb einer Haftanstalt der leben, sagte das Gremium.
Allerdings wird nicht erklärt, welche Zeitspanne mit „bestimmte Zeit“ gemeint ist.
Die Empfehlungen schlagen auch vor, dass die Standards für die vorläufige Entlassung ausdrücklich definiert werden müssen und dass die Menschen, die während der vorläufigen Entlassung fliehen, bestraft werden sollten.
Die Empfehlungen werden dem Justizminister im Juli vorgelegt.
Es wird erwartet, dass die Behörde die Empfehlungen im Hinblick auf eine künftige Revision des Einwanderungskontrollgesetzes erörtert.
Rechtsanwälte für inhaftierte Ausländer kritisierten die Empfehlungen des Gremiums, da sie grundlegende Probleme des Systems nicht angehen.
Vorschläge lassen Behörde zum Richter werden
Rechtsanwälte, die ausländische Staatsangehörige und Inhaftierte unterstützen, haben die Behörde dringend aufgefordert, ein Gericht über die Inhaftierungen entscheiden zu lassen.
In den Vorschlägen des Gremiums wird diese Forderung jedoch nicht erwähnt.
Auf einer Pressekonferenz wies eine Gruppe von Anwälten für Einwanderungsfragen als Reaktion auf die Vorschläge darauf hin, dass die vorgeschlagenen Regelungen auf Ausländer angewandt werden können, die in Japan geboren und aufgewachsen sind, wenn sie älter als 14 Jahre sind.
Die Gruppe warnte davor, dass nach den vorgeschlagenen Änderungen jeder, der diese Person unterstützt, als Komplize behandelt werden könnte, darunter Anwälte und Freiwillige.
Rechtsanwalt Shoichi Ibusuki sagte: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Agentur am Ende selbst zum Richter wird.“
Kritik an Inhaftierung wächst
Im Jahr 2019 wurden laut Statistiken der Einwanderungsbehörde 1.054 ausländische Staatsangehörige, die nach Ablauf ihres Visums im Land blieben, in Einwanderungshaftanstalt gebracht.
Etwa 40 Prozent (462 Personen) wurden länger als sechs Monate inhaftiert.
Diese Zahl stieg seit 2013 jedes Jahr an und erreichte 2018 mit 681 ein Rekordhoch, bevor sie im folgenden Jahr wieder sank.
Die Einwanderungsbehörden führen diesen Trend darauf zurück, dass viele wiederholt den Flüchtlingsstatus beantragten und den Justizminister um die Gewährung eines besonderen Aufenthaltsstatus baten.
Die Behörde hat strenge Normen für die vorläufige Freilassung, die es einem Häftling erlaubt, für einen bestimmten Zeitraum außerhalb einer Einwanderungshaftanstalt zu leben. Zum Beispiel wird davon ausgegangen, dass ein Mensch, der eine Straftat begangenen hat, wieder eine begehen wird.
Gegen diese Art der Behandlung gibt es landesweit Proteste. Viele Häftlinge traten in Hungerstreiks und forderten ihre Freilassung.
Die öffentliche Empörung veranlasste die Einwanderungsbehörde im Oktober ein Expertengremium aus Wissenschaftlern und Juristen einzurichten.
AS