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Neue Regeln ab 1. März

FAQ: Die neuen Einreiseregeln für Japan erklärt

Japan nimmt seit Freitag wieder Anträge für die Einreise ins Land an, da die Einreisebeschränkungen am kommenden Dienstag gelockert werden. Da nach unserem ersten Artikel einige Fragen offen geblieben sind, versuchen wir diese nun zu klären.

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Denn die Einreise in das Land ist nicht ganz so einfach, und es gibt eine Reihe von Dingen, die vor der Reise erledigt werden müssen. Einreisen kann jeder, der geschäftlich oder zum Zweck eines Studiums nach Japan kommen möchte. Touristen sind weiterhin ausgeschlossen.

Vor der Einreise nach Japan

Vor der Einreise nach Japan muss ein sogenannter Sponsor die Daten des ausländischen Staatsbürgers über das sogenannte ERFS-System ERFS (Entrants, Returnees Follow-up System) weitergeben, das vom Gesundheitsministerium überwacht wird.

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Die Sponsoren werden benachrichtigt, wenn einem Antrag stattgegeben wurde, woraufhin ein Reisewilliger dann bei einer japanischen Botschaft oder einem Konsulat ein Visum beantragen kann.

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Das heißt allerdings nicht, dass man sich sofort in den Flieger setzen kann, denn es gibt eine tägliche Obergrenze für die Anzahl der Menschen, die pro Tag einreisen dürfen. Diese liegt ab 1. März bei 5.000.

Regeln nach der Einreise

Ausländische Staatsangehörige, die ein Visum erhalten, können nach Japan reisen, müssen jedoch die Quarantäneregeln einhalten und ihren Aufenthaltsort und Gesundheitszustand über das ERFS-System melden.

Insgesamt 37 Länder wurden als Omikron-Hotspots ausgewiesen. Anhand dieser Einstufung wurden die Quarantänevorschriften für Einreisende festgelegt.

Die Quarantänebestimmungen lauten: 

  • Wenn ein Reisender aus einem der 37 Länder aus der nachfolgenden Liste kommt und noch keine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss er eine dreitägige Quarantäne in einer ausgewiesenen Einrichtung absolvieren und am dritten Tag einen negativen Test vorweisen, um die Quarantäne zu verlassen.
  • Wenn ein Reisender aus einem der 37 Länder kommt und eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist eine dreitägige Quarantäne zu Hause oder an einem Ort seiner Wahl und es ist ein negativer Test am dritten Tag erforderlich, um aus der Quarantäne kommen zu können. Wenn er keinen Test macht, muss er sieben Tage lang in Quarantäne bleiben.
  • Wenn ein Reisender nicht aus einem der 37 Länder nach Japan einreist und keine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss er eine dreitägige Quarantäne zu Hause oder an einem Ort seiner Wahl einhalten und am dritten Tag einen negativen Test ablegen. Wenn er keinen Test macht, muss er sieben Tage lang in Quarantäne bleiben.
  • Wenn ein Reisender nicht aus einem der 37 Länder stammen und eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist er von der Quarantäne befreit.
  • Die verkürzte Quarantänezeit gilt für alle, die einen Impfstoff von Biontech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson erhalten haben.
  • Ab März dürfen Personen, die aus dem Ausland nach Japan einreisen, auch während der Quarantänezeit innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit Ausnahme von Personen, die in ausgewiesenen Einrichtungen unter Quarantäne gestellt werden.

Liste der Länder, die als Omikron-Hotspots ausgewiesen sind:

  • Albanien
  • Bangladesch
  • Brasilien (Sao Paulo und Parana)
  • Kambodscha
  • Kanada
  • Dänemark
  • Ägypten
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Israel
  • Indien
  • Indonesien
  • Italien
  • Iran
  • Irak
  • Jordanien
  • Libanon
  • Malediven
  • Mexiko
  • Mongolei
  • Myanmar
  • Nepal
  • Norwegen
  • Oman
  • Pakistan
  • Peru
  • Russland
  • Saudi-Arabien
  • Singapur
  • Südkorea
  • Sri Lanka
  • Schweden
  • Schweiz
  • Türkei
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Usbekistan
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