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HomeNachrichten aus JapanGericht bestätigt Freispruch für drei ehemalige TEPCO-Manager

Katastrophe in Fukushima

Gericht bestätigt Freispruch für drei ehemalige TEPCO-Manager

Ein Berufungsgericht in Japan hat am Mittwoch den Freispruch für drei ehemalige TEPCO-Manager bestätigt, denen vorgeworfen wurde, die Katastrophe im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 nicht verhindert zu haben.

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Die Entscheidung des Gerichts in Tokyo folgte dem vorherigen Urteil aus dem Jahr 2019, in dem festgestellt wurde, dass die drei Manager den Tsunami, der eine Kernschmelze im Atomkraftwerk auflöst, nicht vorhersehen konnten.

Freispruch für die TEPCO-Manager stößt auf Unverständnis

Das Urteil gegen die drei TEPCO-Manager wurde von einer Menschenmenge vor dem Gerichtsgebäude mit Wut und Unverständnis aufgenommen.

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„Eine Entscheidung für nicht schuldig ist undenkbar. Wenn nicht geklärt wird, wer verantwortlich ist, wird sich das wahrscheinlich auf die Zukunft auswirken“, sagte einer der Anwesenden.

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Die drei Manager wurden 2016 angeklagt, da sie keine Maßnahmen ergriffen hatten, um das Atomkraftwerk gegen einen Tsunami zu schützen. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Anlage erhoben, allerdings wurde diese Entscheidung von einem Ausschuss, der sich aus Mitgliedern der Bevölkerung zusammensetzte, wieder aufgehoben.

Der Prozess konzentrierte sich auf die Frage, ob die ehemaligen TEPCO-Manager den Tsunami vorhersehen und den Unfall hätten verhindern können, da auf der Grundlage einer langfristigen Bewertung der Erdbebenrisiken durch die japanische Regierung im Jahr 2002, ein Tsunami von bis zu 15,7 Metern auf das Kraftwerk Fukushima treffen könnte. Diese Schätzung wurde TEPCO im Jahr 2008 mitgeteilt.

Im September 2019 befand das Bezirksgericht Tokyo die drei für nicht schuldig. Es bestritt die Glaubwürdigkeit der Langzeitbewertung der Regierung und erklärte, dass man einen Tsunami nicht hätte vorhersehen können.

Obwohl die Staatsanwaltschaft den TEPCO-Managern vorwarf, es versäumt zu haben, den Bau eines Deiches und Hochwasserschutzmaßnahmen für das Atomkraftwerk durchzuführen, entschied das Gericht, dass eine vorübergehende Abschaltung die einzige Möglichkeit war, einen Unfall zu vermeiden.

Gerichte urteilten mehrfach unterschiedlich

Auch in Zivilprozessen ging es um die Frage, ob ein Tsunami hätte vorhergesehen werden können, wobei die Gerichte zu unterschiedlichen Entscheidungen kamen.

Im Juni letzten Jahres sprach die Second Petty Bench des Obersten Gerichtshofs die Regierung in einer Klage von der Verantwortung für die Fukushima-Krise frei und erklärte, dass sie nicht in der Lage gewesen wäre, einen Unfall zu verhindern.

In einer Aktionärsklage verurteilte das Bezirksgericht Tokyo im Juli letzten Jahres vier ehemalige Führungskräfte des Unternehmens zur Zahlung von 13,3 Billionen Yen (ca. 95 Milliarden Euro) Schadensersatz, weil sie die Krise nicht verhindert hatten.

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