Die erste kleine Bank des Obersten Gerichtshofes hat ein Urteil bestätigt, nach dem ein Gericht befugt ist, das heimlich aufgenommene Video eines ehemaligen Massagesalonbetreibers zu beschlagnahmen, auf dem Sexualverbrechen an Kunden des Salons zu sehen sind.
Das Gericht hatte den Betreiber des Massagesalons zuvor zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt und anschließend entschieden, das Videoband zu konfiszieren. Doch der Täter klagte gegen das Urteil und wollte das Video ausgehändigt bekommen. Nun hat das Gericht die Berufung des 48-jährigen Massagesalonbetreibers aus der Stadt Miyazaki in der gleichnamigen Präfektur zurückgewiesen.
Der Täter wurde nun zu 11 Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung und unanständigen Angriffs auf fünf weibliche Kunden verurteilt. Bevor das Urteil bestätigt werden konnte, musste geklärt werden, ob das Einbehalten des Videomaterials nicht selbst ein Verbrechen darstellt. So musste geprüft werden, ob die Opfer unter 18 Jahre alt waren und das Video möglicherweise in die Regelung und Bestrafung über Kinderprostitution, Kinderpornographie und zum Schutz von Kindern fällt. Das Strafgesetz sieht zwar vor, dass ein Gericht Gegenstände beschlagnahmen kann, wenn sie für kriminelle Handlungen verwendet werden, wie beispielsweise eine Waffe in einem Mordfall, doch ob das Gericht auch ein heimlich gefilmtes Videoband beschlagnahmen kann, für das der Angeklagte nicht einmal angeklagt wurde, war ein großer Streitpunkt.
Nun haben aber die fünf Richter der ersten kleinen Bank des Obersten Gerichtshofs einstimmig entschieden, dass das fragliche Video beschlagnahmt werden darf, da das Video für die Verbrechen verwendet worden sein kann. Immerhin soll der Täter das Video benutzt haben, um seine Opfer zu erpressen, damit sie von einer möglichen Anzeige absehen.
Bei den ersten Anhörungen des Prozesses vor dem Landgericht kam heraus, dass der Verteidiger des Angeklagten den Opfern vorgeschlagen hat, das heimlich aufgenommene Video zu vernichten, wenn sie ihre Strafanzeige gegen den Angeklagten zurückziehen. Außerdem sagte der Verteidiger, dass das Video nur zum Schutz des Betreibers des Massagesalons aufgenommen wurde, um bei eventuellen Problemen mit Kunden genutzt werden zu können. Für das ihm zur Last gelegte Verbrechen habe das Video nie gedient, weshalb der Täter das Video zurückverlangte.
Quelle: Mainichi Shimbun