Ein Gericht in Tokyo hat einen Antrag einer Bürgerrechtsgruppe gegen das Staatsbegräbnis von Shinzō Abe abgelehnt. Die Gruppe wollte das Begräbnis per einstweiliger Verfügung verhindern.
Das Bezirksgericht Tokyo entschied, dass die Verwendung öffentlicher Mittel für die geplante Beerdigung nicht gegen Artikel 19 der Verfassung verstoße, der die Meinungsfreiheit garantiert. Die Gruppe hat Berufung eingelegt.
Enttäuschung über das Urteil
Der Vorsitzende Richter Keiji Mukai erklärte, ein Staatsbegräbnis zwinge den einzelnen Bürger nicht dazu, Abe sein Beileid auszusprechen oder um ihn zu trauern. Der Richter fügte hinzu, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Verfügung gegen die Verwendung des Staatshaushalts gebe.
Kaoru Iwata, der zweite Vorsitzende der Bürgerinitiative, äußerte sich am Mittwoch auf einer Pressekonferenz enttäuscht über das Urteil und sagte, die Entscheidung sei getroffen worden, ohne dass eine Anhörung stattgefunden habe, bei der die beteiligten Parteien ihre Argumente vorbringen konnten.
Eine weitere Gruppe reichte am Dienstag beim Bezirksgericht Tokyo eine Klage ein, in der sie unter anderem eine einstweilige Verfügung gegen das Staatsbegräbnis forderte.
Staatsbegräbnis findet am 27. September statt
Das Staatsbegräbnis, das vollständig von der Regierung finanziert werden soll, wird am 27. September stattfinden. Das Kabinettsbüro erklärte am Dienstag, die Kosten würden sich voraussichtlich auf knapp 200 Millionen Yen (ca. 1,4 Millionen Euro) belaufen, und ein Staatsbegräbnis verpflichte nicht jeden einzelnen Bürger zur Trauer.
Shinzō Abe war am 8. Juli, zwei Tage vor den Wahlen zum Oberhaus, während einer Rede in der Stadt Nara von einem bewaffneten Mann erschossen worden. Das Attentat schockierte ein Land, das für seine strenge Waffenkontrolle und relativ wenige Fälle von politischer Gewalt bekannt ist.