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HomeNachrichten aus JapanGericht in Japan lehnt Stopp zweier Atomreaktoren ab

Auch Widerruf der Betriebsgenehmigung abgelehnt

Gericht in Japan lehnt Stopp zweier Atomreaktoren ab

Ein Gericht in der japanischen Präfektur Saga lehnte einen Antrag auf den Stopp zweiter Atomreaktoren, die von Kyushu Electric betrieben werden, ab.

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Die Kläger hatten gefordert, dass das Unternehmen die Reaktoren 3 und 4 im Atomkraftwerk Genkai aufgrund von Sicherheitsbedenken herunterfährt. Zudem forderten sie die Widerrufung der Genehmigung für den Betrieb des Kraftwerks, was ebenfalls abgelehnt wurde.

Atomreaktoren erfüllen schärfere Sicherheitsrichtlinien

Das Gericht erkannte in seinen Urteilen an, dass die strenge Prüfung für den Betrieb des Kraftwerks auf Grundlage der nach der Nuklearkatastrophe eingeführten schärferen Sicherheitsrichtlinien durchgeführt wurde und keine Gefahr besteht.

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Der strittigste Punkt war, ob die Behörde und der Betreiber des Kraftwerks die sogenannte Standard-Bodenbewegung unterschätzt hatten, oder die maximale Erschütterung, die ein Reaktor während eines möglichen Bebens aushalten könnte.

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Die Urteile wurden nach einem ähnlichen Fall im vergangenen Jahr mit Spannung erwartet. Das Bezirksgericht Osaka hatte im Dezember die Genehmigung der Regierung für den Betrieb der Reaktoren Nr. 3 und 4 des Kernkraftwerks Oi der Kansai Electric Power Co. in der Präfektur Fukui widerrufen.

Im Vorfeld der Entscheidung vom Freitag hatten sowohl das Bezirksgericht Saga als auch der Oberste Gerichtshof in Fukuoka eine einstweilige Verfügung zum Stopp der Reaktoren Nr. 3 und 4 im Kraftwerk Genkai abgelehnt.

Reaktoren seit 2018 wieder in Betrieb

Reaktor Nr. 3 ist der erste kommerzielle Reaktor in Japan, der Plutonium-Uran-Mischoxid-Brennstoff (MOX) verwendet.

Nachdem die Reaktoren, wie andere Kernreaktoren im ganzen Land nach der nuklearen Katastrophe in Fukushima vom Netz genommen wurden, nahmen sie ihren Betrieb 2018 wieder auf.

Kyushu Electric hat mittlerweile beschlossen, die Reaktoren Nr. 1 und 2 des Kraftwerks an der nordwestlichen Spitze der südwestlichen Hauptinsel Kyushu stillzulegen.

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