Ein Gericht in Südkorea hat am Mittwoch eine Klage auf Schadensersatz von ehemaligen „Trostfrauen“ gegen Japan abgewiesen.
Damit entschied das Zentrale Bezirksgericht in Seoul anders, als bei seiner Entscheidung im Januar, als es die japanische Regierung zu Schadensersatzzahlungen an die 12 Frauen verurteilte.
Beziehungen zwischen Südkorea und Japan sollen nicht weiter gefährdet werden
Als Grund nannte das Gericht, dass ein weiteres Urteil zugunsten ehemaliger „Trostfrauen“ die Beziehungen zwischen Japan und Südkorea weiter geschadet hätte, die bereits auf den tiefsten Stand seit Jahrzehnten gesunken sind.
Bei der Abweisung der Klage wandte das Gericht die souveräne Immunität auf den Fall an, ein Konzept nach internationalem Recht, das besagt, dass ein Staat immun gegen die Zuständigkeit eines Gerichts in einem fremden Land ist und beschloss, dass Südkorea keine Zuständigkeit habe.
Im Januar wurde die Anwendung der souveränen Immunität noch abgelehnt und Japan vorsätzliche, systematische und weitreichende kriminelle Handlungen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Im jüngsten Urteil wurde auch festgestellt, dass einige der Klägerinnen bereits Geld von einer Stiftung erhalten haben, die durch ein Abkommen zwischen Japan und Südkorea im Dezember 2015 gegründet worden war.
Das Gericht begründete die Abweisung damit, dass die Vereinbarung über den Streit um die Entschädigung von „Trostfrauen“ als Abhilfemaßnahmen angesehen werden kann und immer noch wirksam ist.
Außerdem wird die südkoreanische Regierung aufgefordert, alles dafür zu tun, dass die Frage der „Trostfrauen“ gelöst wird, einschließlich diplomatischer Verhandlungen mit Japan.
Japan zeigt sich allerdings wenig Verhandlungsbereit und kritisierte das Urteil im Januar als Verstoß gegen internationales Recht.
Japan zufrieden, Klägerinnen wollen weiter klagen
Die Klägerinnen kündigten an, dass sie den Fall nun vor dem Internationalen Gerichtshof bringen wollen.
Der Anwalt der Klägerinnen nannte das Urteil absolut schwer zu akzeptieren.
Japans oberster Regierungssprecher Katsunubo Kato sagte, dass die japanische Regierung die Abschrift des Urteils noch nicht erhalten habe. Außerdem sagte er: „Japan hat wiederholt gesagt, dass der Fall zurückgewiesen werden muss, da die japanische Regierung aufgrund des Prinzips der souveränen Immunität nicht der südkoreanischen Gerichtsbarkeit unterworfen werden kann.“
Außerdem sagte Kato, dass Japan weiterhin mit Nachdruck eine angemessene Antwort von der südkoreanischen Regierung fordern wird, um die Beziehungen beider Länder wiederherzustellen.
Der südkoreanische Außenminister Chung Eui Yong sagte nach dem Urteil, dass sein Land immer nach realistischen Lösungen gesucht habe, die die Frauen zufriedenstellen würden, auch durch das Abkommen vom Dezember 2015.