Das Bezirksgericht Yamagata hat am 17. Dezember Tepco dazu verurteilt, insgesamt 440.000 Yen (ca. 3.613 Euro) Schadensersatz an fünf Kläger zu zahlen, die aufgrund der atomaren Katastrophe im März 2011 im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi evakuiert wurden. Außerdem befreite das Gericht die japanische Regierung von der Haftpflicht.
Weniger Schadensersatz von Tepco
Mit dem Urteil wurden nicht nur die Schadensersatzansprüche gegen die japanische Regierung angewiesen, sondern auch die Entschädigungssumme weit unter den 8 Millionen Yen, die von 734 Menschen verlangt werden, gesenkt.
Die Entscheidung schließt sich 13 gleichen Entscheidungen von anderen Bezirksgerichten an.
In Bezug auf die Kläger sagte das Gericht, dass die geforderte Summe nicht höher ist als das, was sie bereits von Tepco bekommen haben.
Weiter hieß es, dass es eine Grenze gibt, inwieweit der Tsunami, der die Katastrophe ausgelöst hatte, vorhergesagt werden konnte. Daher sieht das Gericht den japanischen Staat nicht dazu verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.
Verantwortung von Tepco nicht feststellbar
Das Gericht stellte auch fest, dass Tepco zwar für einen Teil des Schadens haftet, man allerdings nicht schlussfolgern kann, ob das Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Kläger hatten eine Entschädigung von 11 Millionen Yen pro Person gefordert.
„Das Urteil war ein Ergebnis, das unseren Erwartungen entspricht“, kommentierte Satoshi Abe, einer der Anwälte von Tepco. Das Sekretariat der Nuclear Regulation Authority verzichtete auf eine Stellungnahme, TEPCO erklärte, es werde den Inhalt des Urteils prüfen und eine Antwort erwägen.
MA