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Zuschauerzahlen bei Veranstaltungen werden wieder begrenzt

Japans Regierung beschließt weitere Einschränkungen für die Bevölkerung

Japans Regierung kündigte an, dass es wieder mehr Einschränkungen wegen des Anstiegs an Infektionen mit dem Coronavirus geben wird.

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Die Obergrenze für Großveranstaltungen wird daher wieder auf 5.000 Personen beschränkt, zuerst in Tokyo und in den Präfekturen Kanagawa, Saitama und Chiba.

Einschränkungen auch für Kinos und Konzerte

Zudem sollen auch die Zuschauerzahlen von Kinos und Konzerten wieder beschränkt werden, wo zurzeit eine Auslastung von 100 Prozent erlaubt ist.

Nach Ende des ersten Ausnahmezustands im Mai vergangenen Jahres wurden die Einschränkungen nach und nach gelockert. Aktuell sind in Japan Veranstaltungen mit bis zu 10.000 Zuschauern möglich.

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Da sich die Infektionen mit dem Coronavirus in Japan allerdings immer weiter ausbreiten, das Land meldete gestern über 6.000 Infizierte innerhalb eines Tages, wird die Obergrenze nun wieder eingeführt. Veranstaltungen dürfen aber auch im Falle eines Ausnahmezustands weiterhin stattfinden.

„Wir diskutieren sogar, ob wir die Obergrenze auf 2.000 oder 1.000 senken sollten“, so ein Sprecher der japanischen Regierung.

Ausnahmezustand mit vielen Ausnahmen

Mittlerweile wurde für Tokyo, Saitama, Chiba und Kanagawa der Ausnahmezustand ausgerufen. Die Gouverneure der vier Präfekturen wollen ab dem 8. Januar die Menschen auffordern, ab 20 Uhr keine nicht lebensnotwendigen und nicht dringenden Besorgungen mehr zu unternehmen, sowie Restaurants und Karaoke-Bars zu bitten, um 20 Uhr zu schließen.

Die vier Präfekturen planen, keine Schulschließungen zu verlangen und auch von Kinos, Museen und andere Einrichtungen nicht, dass sie schließen.

Shigeru Omi, Vorsitzender des Regierungsunterausschusses zur Bekämpfung des Coronavirus, erklärte auf einer Pressekonferenz am Abend des 5. Januar, dass die Infektionslage in Tokyo und den drei angrenzenden Präfekturen die schlimmste Stufe (Schnelle Ausbreitung der Infektionen) auf der vierstufigen Schweregradskala erreicht habe und es nun an der Zeit sei, einen weiteren Ausnahmezustand zu verhängen.

Während die Regierung davon ausgeht, dass der kommende Ausnahmezustand etwa einen Monat andauern wird, war Omi diesbezüglich skeptisch und sagte: „Es wäre fast unmöglich den Infektionsstatus in einem Monat zu verbessern.“

Es ist wahrscheinlich, dass der Ausnahmezustand verlängert wird, wenn die Infektionen nicht abklingen.

Grenzen geschlossen

In Bezug auf die Grenzkontrollen hat die japanische Regierung informell beschlossen, in Verbindung mit der Verhängung eines weiteren Ausnahmezustands die Einreise von Ausländern für etwa einen Monat grundsätzlich zu verbieten.

Während derzeit Kurz- und Langzeitaufenthalte für Geschäftspartner aus China, Südkorea und neun weiteren Ländern und Regionen erlaubt sind, werden diese im Rahmen des neuen Ausnahmezustands vorübergehend untersagt.

In der Zwischenzeit prüft die Regierung, Ausländern mit Aufenthaltsstatus in Japan weiterhin die Wiedereinreise zu gestatten, ebenso wie japanischen Staatsbürgern, die aus dem Ausland zurückkehren.

Die japanische Regierung hatte am 28. Dezember ein Einreiseverbot für Ausländer aus allen Ländern verhängt, unter anderem wegen der Ausbreitung der neuen, leichter übertragbaren Coronavirus-Variante.

Der Wirtschaftsverkehr, der durch die Lockerung der Grenzkontrollen mit einigen Ländern – darunter China, Südkorea, Vietnam und Taiwan – die Wirtschaft wieder ankurbeln soll, ist jedoch weiterhin ausnahmsweise erlaubt, was selbst innerhalb der LDP Kritik hervorrief.

In Bezug auf das „Go To Travel“-Programm, das landesweit bis zum 11. Januar ausgesetzt wurde, wird erwartet, dass die Regierung die Aussetzung über den 12. Januar hinaus beibehält.

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