MA: Der Mangel an Corona-Impfstoff hat in Japan eine Debatte darüber angestoßen, wie lang der Abstand zwischen dem Verabreichen der zwei Impfdosen des Biontech-Impfstoffes sein darf.
Immer mehr Städte bitten die Regierung derzeit darum, diesen Abstand verlängern zu dürfen.
Knappheit beim Corona-Impfstoff zwingt zum Umdenken
Am 11. Juli wies der Gouverneur der Präfektur Okyama auf einer Sitzung der Präfekturgouverneure darauf hin, dass in England die zweite Impfung maximal nach 12 Wochen verabreicht wird.
„Angesichts des Rückgangs der Lieferungen beim Corona-Impfstoff bitten wir darum, die Verlängerung zwischen den Impfungen von derzeit drei Wochen in Betracht zu ziehen“, so der Gouverneur.
Der Mangel begründet sich damit, dass die japanische Regierung die Nachfrage nach Impfstoff falsch eingeschätzt hat, als sie dazu aufforderte, die Impfkampagne zu beschleunigen. Aktuell sagen die Bestimmungen, dass die zweite Dosis des Biontech-Impfstoffes innerhalb von drei Wochen verabreicht werden muss.
Japans Regierung geht von falschen Tatsachen aus
Laut der Regierung sollen die Gemeinden einen gewissen Vorrat ungenutzten Impfstoff verfügen. Allerdings handelt es sich dabei um die zweite Dosis, die bereits verplant ist, ein Vorrat für die Erstimpfung ist nicht vorhanden.
Hidekiyo Tachiya, Bürgermeister der Stadt Soma in der Präfektur Fukushima, hatte am 15. Juli dem für die Verwaltungsreform zuständigen Minister Taro Kono und dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales eine Empfehlung bezüglich der Zeit zwischen den Impfungen vorgelegt.
In der Empfehlung werden Kono und das Gesundheitsministerium aufgefordert, den Zeitraum zwischen den beiden Impfungen, der derzeit in der Regel drei Wochen beträgt, unter medizinischen Gesichtspunkten zu prüfen.
Dies würde allerdings dazu führen, dass das Versprechen von Japans Premierminister Yoshihide Suga, dass alle, die sich impfen lassen wollen, bis Anfang November geimpft sind, nicht einhaltbar wäre.
Allerdings ist dieses Ziel laut einigen Gemeinden sehr optimistisch und bisher bereits nicht einhaltbar.