Anzeige
HomeNachrichten aus JapanGesundheit & WissenschaftTätowierer in Japan brauchen keine medizinische Lizenz

Urteil entgültig gefällt

Tätowierer in Japan brauchen keine medizinische Lizenz

Japans Oberster Gerichtshof hat zum ersten Mal entscheiden, dass Tätowierer keine ärztliche Lizenz benötigen und tätowieren kein Verstoß gegen das japanische Arztrecht darstellt.

Anzeige

In seiner Entscheidung, die am Mittwoch verkündet wurde, wies die Zweite Petty Bench des Obersten Gerichtshofs (kleine Bank) eine Berufung der Staatsanwaltschaft gegen Taiki Masuda ab, einen 32-jährigen Mann, der drei Menschen tätowiert hat.

Tätowierer bieten keine medizinische Leistung

Der Oberste Gerichtshof entschied bereits 2018, dass der Tätowierer keine Straftat begangen hat, das Urteil wurde allerdings von einem Bezirksgericht aufgehoben und der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 150.000 Yen verurteilt.

LESEN SIE AUCH:  Tattoos in Japan

Die Staatsanwaltschaft argumentiere, dass das Tätowieren von Menschen als medizinische Leistung angesehen werden kann und Tätowierer daher eine medizinische Lizenz haben müssen.

Anzeige

Die Second Petty Bench definierte medizinische Handlungen als „Handlungen, die als medizinische Behandlung oder gesundheitliche Beratung angesehen werden und die hygienische Schäden verursachen können, wenn sie nicht von Ärzten ausgeführt werden“.

Tätowierungen erfordern Fähigkeiten, die sich von denen den Medizinern unterscheiden und dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Tätowierung ausschließlich von Ärzten ausgeführt wird, so die Second Petty Bench und kam zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine medizinische Handlung handelt.

In einer Stellungnahme sagte der Vorsitzende Richter Koichi Kusano, dass ein neues Gesetz erlassen werden sollte, wenn rechtliche Einschränkungen notwendig sind, um Risiken beim Tätowieren zu verhindern.

Fall beschäftigt die Gerichte in Japan schon lange

In der Anklageschrift wurde Masuda beschuldigt, zwischen Juli 2014 und März 2015 drei Kundinnen in einem Studio in der Stadt Suita in der Präfektur Osaka im Westen Japans tätowiert zu haben, obwohl er keine medizinische Lizenz besaß.

Das Bezirksgericht von Osaka befand den Mann im September 2017 für schuldig und sagte, es bestehe die Gefahr, dass Tätowierungen Hautstörungen verursachen und das Tätowieren sei eine medizinische Handlung.

Das Oberste Gericht von Osaka hob die Entscheidung im November 2018 auf und erklärte, dass Tätowierungen dekorative und künstlerische Merkmale hätten und dass sie nicht für medizinische Zwecke bestimmt seien.

Google News button
Anzeige
Anzeige