Als 1945 die Atombombe über Hiroshima abgeworfen wurde, kam es kurz darauf zum sogenannten schwarzen Regen. Radioaktive Partikel fielen als dicker, öliger Regen vom Himmel und verstrahlten tausende Menschen. Das Bezirksgericht von Hiroshima hat am Mittwoch nun entschieden, dass auch Personen außerhalb der anerkannten Gefahrenzone als Opfer einzustufen sind.
Vor dem Bezirksgericht hatten 84 Kläger in den 70ern bis 90ern für eine Anerkennung als sogenannte Hibakusha geklagt, darunter Familienmitglieder von bereits Verstorbenen. Sie wollten wie die anderen Atombombenopfer ein Recht auf die Gesundheitsleistungen haben, die ihnen zustehen. Bisher waren sie ausgeschlossen, da sie sich außerhalb der staatlichen anerkannten Zone befanden, als der Regen fiel.
Krankheiten deuten auf Strahlung hin
Die Zone umfasst das Gebiet nordwestlich von dem Hypozentrum und ist 19 Kilometer lang sowie elf Kilometer breit. Personen in dem Gebiet gelten als Hibakusha und haben einen Anspruch auf kostenlose Gesundheitsuntersuchungen. Kostenlose Gesundheitsleistungen gibt es, wenn sie Krankheiten entwickelten, worunter sich elf Behinderungen befinden, die auf die Strahlung zurückzuführen sind.
Es ist das erste Mal, dass über die festgelegte Zone hinweg entschieden wird. Der vorsitzende Richter Yoshiyuki Takashima erklärte dazu, dass es sehr gut möglich ist, dass der Regen auch in anderen Gebieten fiel. Es sei deswegen nur logisch, dass die Menschen gleichermaßen der Strahlung ausgesetzt waren, als sie mit dem Regen in Kontakt kamen.
Zwei Prozesse bereits fehlgeschlagen
Das Gericht bestätigte dabei, dass Kläger durch den Regen krank wurden und die Symptome bekamen, die für Atombombenopfer typisch sind. Einige erkrankten an Krebs oder Katarakte, nachdem sie in Kontakt mit dem Regen kamen oder verseuchte Nahrung und Wasser zu sich nahmen.
Für die Kläger ist das Urteil ein großer Erfolg. Sie hatten bereits 2015 und 2018 vor Gericht auf eine Anerkennung geklagt. In beiden Fällen wurden ihre Anträge jedoch abgelehnt. Die lokalen Regierungen gaben an, dass es keine wissenschaftlichen Beweise gebe, dass der Regen auch außerhalb der Zone fiele und die Kläger deswegen durch die Strahlung krank wurden.
MS