Ein Hotel in der japanischen Präfektur Fukuoka sorgt gerade für Wirbel, da es fünf Schülern mitteilte, dass sie die Desinfektion des Zimmers selbst zahlen müssen, wenn sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Die Schüler kamen aus einer nahegelegenen Berufschule, die wegen einer Infektion geschlossen werden musste.
Hotel drohte mit hohen Kosten
Die Schüler des angrenzenden Wohnheims entschlossen sich in dem Hotel zu übernachten, um sich auf die nationalen Prüfungen vorzubereiten.
Das Gesundheitszentrum teilte ihnen mit, dass sie keinen PCR-Test machen und sich auch nicht in Quarantäne begeben müssen.
Einige Tage, nachdem sie eingecheckt hatten, erzählten sie einem Angestellten von der Infektion an ihrer Berufschule, woraufhin das Management ihnen sagte, dass sie die Desinfektion im Falle einer Infektion selbst tragen müssen.
Insgesamt handelt es sich dabei um 100.000 Yen, sollten Reisende ihre Buchungen stornieren, wird zusätzlich ein Schadensersatz verlangt.
Die fünf Schüler verließen daraufhin das Hotel, da sie davon ausgingen, dass sie nicht erwünscht sind.
Forderung ist Diskriminierung
Ein Rechtsexperte sieht in dieser Forderung eine klare Diskriminierung, da es keine Anzeichen für eine Infektion gab.
Das Unternehmen argumentierte: „Wir haben ihnen nicht verweigert, bei uns zu übernachten, unsere Reaktion beruht auf einer früheren Erfahrung mit dem Umgang einer Infektion an der Schule.“
Bereits 2020 schloss die Berufsschule ihr Wohnheim, nachdem sich ein Schüler mit dem Virus angesteckt hatte. Ein anderer Bewohner des Wohnheims buchte sich daraufhin im Hotel ein und wurde dort positiv auf das Virus getestet.
„Man will Ärger und Sorgen für andere Gäste vermeiden“, so die Betreiberfirma.
Ein Sprecher der Stadt sagte zu dem Vorfall, dass das Hotel ein Gesundheitszentrum hätte kontaktieren müssen, um sich zu informieren, was zu tun ist. „Es ist nicht verwunderlich, dass die Schüler davon ausgehen, dass sie nicht erwünscht sind, wenn ein Schadensersatz gefordert wird, der höher als eine Übernachtung ist.“
Nach dem Hotelbetriebsgesetz in Japan können Hotels Gästen die Unterkunft nicht verweigern, außer in bestimmten Situationen, z. B. wenn der potenzielle Gast eindeutig eine ansteckende Krankheit hat.
Zwar dürfen Übernachtungsbetriebe laut des Gesundheitsministeriums zurzeit die Aufnahme verweigern, das gilt allerdings nur, wenn es sich um eine Person handelt, die positiv getestet wurde.