Die Präfekturverwaltung der Präfektur Kagawa hat Hotelbetreiber aufgefordert, die Ausweise von Ausländern beim Einchecken nicht mehr zu verlangen.
In der Mitteilung heißt es, dass die Praxis aus menschenrechtlichen Gründen problematisch ist, wenn von ausländischen Einwohnern verlangt wird, ihren Reisepass vorzulegen.
Ausweispapiere aufgrund des Namens oder Aussehens
Das Hotelgewerbegesetz verlangt nur von Ausländern, die außerhalb Japans leben, einen Ausweis vorzulegen. Doch manchmal fragen Hotelangestellte Ausländer, die in Japan leben, aufgrund ihres Namens oder ihres Aussehens nach ihrem Ausweis.
„Wenn ein Gast eine inländische Adresse angibt, auch wenn sein Name oder andere Informationen darauf hindeuten, dass er Ausländer ist, ist keine weitere Bestätigung erforderlich“, heißt es in der Mitteilung.
Die Präfektur reagiert damit auf den Fall einer in Osaka lebenden Südkoreanerin, die beim Einchecken in ein Hotel in Utazu aufgefordert wurde, ihre Aufenthaltskarte vorzulegen.
Hotels weisen Ausländer ab
Ein Sprecher des Hotels sagte dazu, dass man auf freiwilliger Basis von ausländischen Staatsangehörigen, die in Japan leben, einen Ausweis verlangt.
Berichte über ähnliche Fälle gibt es landesweit. Einige Hotels schreiben auf ihren Webseiten, dass ein Gast, der sich weigert, seine Papiere vorzulegen, abgewiesen wird.
„Auch wenn hinter den Aufforderungen keine bösen Absichten stecken, stellen sie doch eine Verletzung der Menschenrechte dar“, so ein Sprecher der Präfektur Kagawa.