Die japanische Regierung hat bekannt gegeben, dass sie darüber nachdenkt, ob sie einen neuen Aufenthaltsstatus für Ausländer als technische Praktikanten einführt.
Bereits seit geraumer Zeit kämpft die japanische Regierung mit einem enormen Arbeitskräftemangel, der sich vor allem in der Krankenpflege, in der Landwirtschaft und im Baugewerbe zeigt. Aber auch andere Berufsbereiche klagen über einen Arbeitskräftemangel. Immerhin gab es 2017 150 offene Stellen pro 100 Beschäftigte, was die größte Lücke seit über vier Jahrzehnten darstellt.
Doch auch wenn die ausländischen Arbeitskräfte im letzten Jahr deutlich gestiegen sind und im Oktober mit rund 1,28 Millionen ein Allzeithoch erreichten, sind immer noch viele Arbeitsplätze nicht besetzt. Da in Japan technische Praktikanten nur fünf Jahre im Land bleiben dürfen, fehlen diese rund 250.000 Arbeiter (des letzten Jahres) immer wieder in den Firmen, bis neue technische Praktikanten nachrücken. Und genau da will die Regierung nun ansetzten und es in Betracht ziehen, den Status dieser Praktikanten von einem Aufenthaltsrecht für fünf Jahre auf bis zu zehn Jahre zu erweitern.
Die Regierung wird den Plan in ihr fiskal- und wirtschaftspolitisches Konzept aufnehmen. Dieses Konzept wird im Juni ausgearbeitet und soll einen Gesetzentwurf beinhalten, der die Maßnahmen durch eine Revision des Einwanderungskontrollgesetzes einführt. Diese Maßnahmen sollen dem Parlament während einer außerordentlichen Sitzung im Herbst vorgelegt werden. Seit Premierminister Shinzo Abe im Februar eine Überprüfung des bestehenden Rahmens gefordert hat, diskutiert die Regierung darüber, ob der Kreis der Ausländer, die in Japan arbeiten dürfen, erweitert werden soll.
Allerdings soll es Anforderungen geben, die es ermöglichen sollen, den erweiterten Status zu erhalten. Welche Anforderungen aber an die ausländischen technischen Praktikanten gestellt werden könnten, hat die Regierung bisher nicht verraten. Besonders Praktikanten, die in der Krankenpflege, in der Landwirtschaft und im Beugewerbe arbeiten, könnten in den Genuss der Aufenthaltsverlängerung kommen. Allerdings wird den Familien der Praktikanten die Einreise nach Japan weiterhin untersagt, da sonst ein weiterer neuer Status zur Diskussion stehen würde.