Japans Regierung will die Anforderungen für die Vermietung von „Minpaku“ (leer stehende Wohnungen oder Zimmer für Reisende oder Touristen) vereinfachen.
Geplant ist eine Lockerung der Genehmigungsanforderungen für die Führung eines privaten Beherbergungsbetriebs in der Hoffnung, das Angebot in ländlichen Gebieten zu erhöhen.
Maßnahme soll mehr Touristen nach Japan locken und ländliche Gebiete fördern
Immer mehr Menschen in Japan wollen ihre Häuser auf dem Land an Touristen vermieten, doch gibt es in den ländlichen Gebieten nicht genügend Verantwortliche, die diese Immobilien für die Eigentümer verwalten.
Durch eine Lockerung der Anforderung für die Vermietung hofft man, dass die Zahl der leerstehenden Häuser, die in Japan seit Jahren zunimmt, zurückgeht und es mehr Touristen auch in die ländlichen Gebiete Japans zieht.
Im Dezember letzten Jahres gab es in Japan lediglich 18.514 Wohnungen, die für Privatunterkünfte zur Verfügung standen, und nur 2.524 registrierte Verwalter von Privatunterkünften. Allerdings hat die Zahl der Minpaku in Japan durch die Pandemie stark abgenommen.
Strenge Anforderungen an Verwalter von Minpaku
Um sich nach den staatlichen Richtlinien als Verwalter zu qualifizieren, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Wohnungswirtschaft und -verwaltung sowie eine Lizenz als Immobilienmakler oder Verwalter von Wohnimmobilien.
Immobilienmakler erfüllen diese Voraussetzungen, aber sie sind vorwiegend in städtischen Gebieten tätig, und nur wenige steigen in das Minpaku-Vermietungsgeschäft ein.
Im vergangenen Jahr forderten Verbände die Regierung auf, die Vorschriften zu lockern, um den Einstieg in die Verwaltung zu erleichtern.
Der derzeitige Plan sieht deshalb vor, dass eine Person Verwalter werden kann, wenn sie vorab einen Schulungskurs absolviert, auch wenn sie nicht über die entsprechende Erfahrung verfügt. Der Kurs soll etwa 27 Stunden dauern.