Beim Thema Drohnen ist Japan bisher recht streng verfahren und wer welche fliegen lassen wollte, musste auf viele Verbote achten. Nun wurde überraschend bekannt, dass man die Gesetze geändert hat.
Das Verkehrsministerium hat am 24. September die Vollzugsverordnung zum Zivilluftfahrtgesetz überarbeitet. Dabei wurden vor allem die Regulierung von Drohnen geändert und zum Vorteil der Bevölkerung gelockert.
Drohnen sollen in verschiedenen Bereichen unterstützt werden
Mit den Änderungen möchte die Regierung den Einsatz von Drohnen im industriellen Bereich fördern und verbessern. Die Geräte werden vermehrt für die Inspektionen von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen verwendet. Auch in der Landwirtschaft kommen sie mittlerweile zum Einsatz.
Die Nutzung der Geräte war in der Nähe von Gebäuden bisher jedoch etwas kompliziert. Aktuell dürfen sie ohne eine Genehmigung in der Nähe von hohen Bauwerken und Schornsteine mit über 150 Metern fliegen, solange sie 30 Meter Abstand zu den Gebäuden halten.
Nachtflüge sind nun erlaubt
Ebenfalls dürfen jetzt auch Drohnen bei Nacht und in dicht besiedelten Gebieten fliegen. Allerdings nur, wenn die Geräte mit einem Seil verbunden sind, das nicht länger als 30 Meter ist. Zusätzlich muss mit einem Schild darauf hingewiesen werden, dass Menschen das Gebiet nicht betreten sollen.
Allerdings sollte man trotzdem vorsichtig sein. Die Geräte sind weiterhin an Regierungs- und Militäreinrichtungen streng verboten. Auch an Flughäfen gilt weiterhin ein striktes Flugverbot für die Geräte. Bei Verstößen drohen je nach Ort hohe Strafen.