Japan kündigte an, die Einreisebeschränkungen nun auch auf Geschäftsreisen aus China, Südkorea und 9 weiteren Ländern, mit denen ein Abkommen ausgehandelt worden ist, auszusetzen.
Die Absetzung ist unabhängig davon, ob in den Ländern das mutierte Coronavirus gemeldet wurde oder nicht.
Geschäftsreisen auch ohne gemeldete Mutation des Coronavirus ausgesetzt
Der Schritt kommt zu einem Zeitpunkt, an dem erwartet wird, dass die japanische Regierung einen zweiten Ausnahmezustand ausrufen wird, um die steigenden Fälle von Coronavirus-Infektionen einzudämmen. Die kommende Maßnahme wird effektiv ein Einreiseverbot für fast alle ausländischen Einreisenden bedeuten.
Ursprünglich hatte die japanische Regierung geplant, die gelockerten Einreisebeschränkungen für die 11 Länder von Fall zu Fall auszusetzen, wenn die neue Variante des Coronavirus bestätigt wird.
„Wir werden die gelockerten Maßnahmen sofort stoppen, wenn wir die neue Variante in diesen Partnerländern finden“, sagte Premierminister Yoshihide Suga auf einer Pressekonferenz am Morgen des 4. Januar.
Suga reagiert auf Kritik der Regierungs- und Oppositionsparteien
Aber Abgeordnete der Regierungs- und Oppositionsparteien lehnten einen solchen lockeren Schritt ab, sodass Suga die Politik änderte.
„Die japanische Regierung erwägt die Dauer der Aussetzung, die zumindest während der Zeit des Ausnahmezustands, der voraussichtlich jeden Tag ausgerufen werden wird, in Kraft treten wird“, heißt es vonseiten der Regierung.
Die Einreise von Geschäftsreisenden, Studenten und technischen Praktikanten aus 11 Nationen wie China, Südkorea, Vietnam, Singapur, Thailand und Taiwan, ist derzeit unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Nach Angaben der Einwanderungsbehörde gab es innerhalb einer Woche, ab dem 14. Dezember, etwa 3.830 Ankünfte aus China, 3.390 aus Vietnam und etwa 340 aus Südkorea.
Die japanische Regierung hatte die Einreisebeschränkungen schrittweise vor den Olympischen Spielen in Tokyo gelockert, die nach einer einjährigen Verzögerung aufgrund der Pandemie in diesem Sommer stattfinden sollen.
Ausländische Staatsangehörige, die einen Aufenthaltsstatus in Japan haben, sind von dem Einreiseverbot ausgenommen.
Japan wird Ausländern weiterhin die Einreise erlauben, wenn sie besondere Gründe haben, wie z.B. humanitäre Grunde, so ein Regierungssprecher.
Hinweis:
Für Informationen zur aktuellen Situation sollte man die Webseite der japanischen Botschaft in Berlin aufrufen und die Reise- & Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Japan lesen. Auch auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung findet man aktuelle Informationen.