Mit der Verlängerung des Ausnahmezustands hat Japan auch das Einreiseverbot um einen Monat verlängert.
Außerdem hat die japanische Regierung die Quarantänebestimmungen für japanische Staatsbürger, die in das Land einreisen, verschärft. Dies betrifft alle, die aus Irland, Israel und Teilen von Brasilien nach Japan zurückreisen.
Einreiseverbot gilt nicht für Staatsbürger
Bis zum 7. März dürfen nur Staatsbürger nach Japan einreisen, alle anderen, insbesondere Touristen, sind von der Einreise ausgeschlossen.
Das Einreiseverbot gilt auch für Menschen, die eine Bestätigung für ein Visum erhalten haben.
Laut des japanischen Außenministeriums können jedoch Ausnahmen von dem Einreiseverbot für Menschen gemacht werden, die wegen eines Notfalls nach Japan einreisen möchten.
Derzeit muss sich jeder, der nach Japan einreisen will, innerhalb von 72 Stunden nach der Rückreise auf das Coronavirus testen lassen und bei der Ankunft ein negatives Testergebnis vorlegen. Zudem muss man sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben.
Reisende aus Regionen, in denen kürzlich Coronavirus-Mutationen entdeckt wurden, müssen sich zudem drei Tage lang in von der Regierung bestimmten Einrichtungen selbst unter Quarantäne stellen und sich am dritten Tag nach der Ankunft erneut testen lassen.
Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen
Diejenigen, die negativ getestet wurden, dürfen für den Rest der 14-tägigen Quarantäne nach Hause zurückkehren oder in eine privat gebuchte Unterkunft ziehen, unter der Bedingung, dass sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen rechtliche Konsequenzen, Ausländer müssen damit rechnen, dass ihnen der Aufenthaltsstatus entzogen wird.
Mit der Verabschiedung einer Überarbeitung des Gesetzes über besondere Maßnahmen gegen das Coronavirus können die Behörden ab dem 13. Februar auch Geldstrafen gegen Menschen verhängen, die gegen das Gesetz verstoßen.
Hinweis:
Für Informationen zur aktuellen Situation sollte man die Webseite der japanischen Botschaft in Berlin aufrufen und die Reise- & Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Japan lesen. Auch auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung findet man aktuelle Informationen.