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Warnung an China

Japan vermutet Spionage durch China und prüft Waffeneinsatz

Japans Regierung sagte am Dienstag, dass man vermutet, dass es sich bei drei unidentifizierten Ballons, die seit 2019 über dem Land gesichtet wurden, um Spionage seitens China handelte.

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Zudem prüft die Regierung einen möglichen Waffeneinsatz gegen solche unidentifizierten Flugobjekte.

Japan redet das erste Mal von Spionage durch China

Es ist das erste Mal, dass Japan von Spionage redet, seit die USA Anfang des Monats einen Ballon aus China abgeschossen haben, der tagelang über amerikanischen Luftraum flog. Mittlerweile behauptet das chinesische Außenministerium, dass die USA im vergangenen Jahr mit mehr als zehn Ballons in ihren Luftraum eingedrungen sind und bestritt weiterhin, dass es sich bei dem Ballon über den USA um einen Spionageballon gehandelt hat.

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Die japanische Regierung forderte China auf, die Fakten zu bestätigen und ein wiederholtes Eindringen, in den japanischen Luftraum zu verhindern. Zudem wies man China darauf hin, dass man niemals eine Verletzung des eigenen Luftraums akzeptieren werde.

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Die drei Ballons wurden im November 2019 in der Präfektur Kagoshima, im Juni 2020 und im September 2021 in der Präfektur Miyagi gesichtet. Ein weiterer Ballon wurde im Januar 2022 gesichtet, der allerdings über das Meer vor der südwestlichen Hauptinsel Kyushu flog.

„Wir werden uns mehr denn je um die Informationsbeschaffung und die Überwachung von Ballons bemühen, einschließlich unbemannter Ballons, die der Auslandsspionage dienen“, hieß es in einer Presseerklärung der Regierung.

Waffeneinsatz als Reaktion auf mögliche weitere Sichtungen

Die Regierung erwägt als Reaktion auf weitere Sichtungen von Ballons oder auch von Drohnen, den Einsatz von Waffen, um die Flugobjekte abzuschießen. Der Schritt wurde auf einer gemeinsamen Sitzung von Gremien, einschließlich der Abteilung für nationale Verteidigung der LDP bekannt gegeben.

Die Regierung erklärte, dass Artikel 84 des japanischen Gesetzes über die Selbstverteidigungskräfte festlegt, wie das Land auf Eingriffe in seinen Luftraum reagieren kann.

Demnach können die Selbstverteidigungskräfte die notwendigen Schritte unternehmen, um ein ausländisches Flugzeug zur Landung oder zum Verlassen des Luftraums zu zwingen, aber die Anwendung von Gewalt ist auf Fälle von gerechtfertigter nationaler Verteidigung oder Notfallevakuierungen beschränkt.

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