Japans Premierminister Fumio Kishida hat am Montag angekündigt, dass der „Quasi-Notstand“ auf weitere 18 Präfekturen ausgeweitet wird. Die Maßnahme tritt am Donnerstag in Kraft und soll bis zum 20. Februar gelten. Damit stehen 34 der 47 Präfekturen in Japan unter dieser Maßnahme.
In den Gebieten, in dem die Maßnahme bereits verhängt wurde, wird der Notstand bis zum 20. Februar verlängert. Ursprünglich sollte die Maßnahme am 31. Januar enden. Okinawa kündigte vergangene Woche bereits an, die Regierung um eine Verlängerung zu bitten, da die Krankenhäuser zunehmend überlastet sind.
„Quasi-Notstand“ zeigt Wirkung
Die Ausweitung des „Quasi-Notstand“ zeichnete sich bereits vergangene Woche ab, da immer mehr Präfekturen die Maßnahme bei der japanischen Regierung beantragt haben, um die Ausbreitung von Omikron einzudämmen.
Durch die Maßnahme können die Gouverneure Restaurants und Bars auffordern, früher zu schließen und den Ausschank von Alkohol ganz oder teilweise einzustellen.
„Das Tempo des Anstiegs der COVID-19-Fälle hat sich in einigen Gebieten, die bereits unter die Maßnahme fallen, deutlich verlangsamt“, so der Premierminister auf einer Pressekonferenz. „Ich möchte Sie um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bitten, da wir die Zahl der Menschen, die sich in Hochrisikosituationen versammeln, begrenzen und die Bewegung von Menschen je nach Gebiet einschränken müssen“, so Kishida weiter.
Zu den Präfekturen, die neu unter die Maßnahme gestellt werden, gehören Osaka, Hokkaido, Kyoto, Hyogo, Fukuoka, Aomori, Yamagata, Fukushima, Ibaraki, Tochigi, Ishikawa, Nagano, Shizuoka, Shimane, Okayama, Saga, Oita und Kagoshima.
Der starke Anstieg der täglichen Neuinfektionen hat mittlerweile zu einem Mangel an Testkits geführt. Die Regierung will daher die Hersteller auffordern, ihre Lieferung auf 800.000 Stück pro Tag zu erhöhen.
Zudem bekräftigte Kishida noch einmal, dass die Auffrischungsimpfung beschleunigt werden soll. Zuletzt stellte das Gesundheitsministerium fest, dass viele Präfekturen Probleme haben, die Boosterimpfung durchzuführen.