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Mehr Aufmerksamkeit für den Schutz der Menschenrechte

Japan will mit der UN Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten unterstützen

Kyodo: Die japanische Regierung will sich gemeinsam mit der UN-Arbeitsrechtsbehörde stärker für den Schutz der Menschenrechte einsetzen und plant deshalb, nun konkret Unternehmen, die globale Lieferketten betreiben, bei ihren Bemühungen um den Schutz der Rechte zu unterstützen.

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Ziel sei es demnach, sicherzustellen, dass japanische Unternehmen gut informiert sind und über geschultes Personal verfügen, um Risiken und Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Lieferketten durch sogenannte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten frühzeitig zu erkennen und zu adressieren.

Neuer japanischer Premierminister ist auf den Schutz der Menschenrechte fokussiert

Fumio Kishidas Fokus auf den Schutz der Menschenrechte fällt auf. Seit seiner Ernennung zum Premierminister im Oktober dieses Jahres hat er sich vermehrt mit unterschiedlichen Fragen zu diesem Thema auseinandergesetzt. Zuvor wurde schon im April unter der Regierung von Yoshihide Suga über Sanktionen für Menschenrechtsverletzungen diskutiert.

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Einsatz ist hier nötig und wird gern gesehen, denn momentan liegt Japan noch hinter Europa und den Vereinigten Staaten zurück, wenn es darum geht, Regeln für Unternehmen festzulegen, die sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von Rechtsverletzungen wie Zwangs- und Kinderarbeit sind und es auch bleiben.

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Unternehmen im Blick

Unternehmen werden inzwischen von Aktionären verstärkt darauf aufmerksam gemacht, ob sie genug für den Schutz der Menschenrechte tun, insbesondere seit dem Aufkommen von Vorwürfen bezüglich der missbräuchlichen Behandlung der muslimischen Uiguren-Minderheit in Chinas westlicher Region Xinjiang. Fälle, die einen öffentlichen Diskurs zu diesem Thema auf den Plan riefen.

Hinsichtlich des neuen Plans erwarte man, dass die japanische Regierung der ILO, die Experten für internationales Arbeitsrecht an Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Asien entsenden, Finanzmittel zur Verfügung stellen und sie bei der Schaffung von Due-Diligence-Systemen mit externer Aufsicht unterstützen wird, so die Quellen.

Die Regierung wird des Weiteren private Unternehmen mit der Untersuchung bestehender Richtlinien im Ausland zur rechtlichen Sorgfaltspflicht beauftragen.

Außerdem fügten die Quellen hinzu, dass etwa 800 Millionen Yen für den Plan in einem noch zu erstellenden Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr bis zum nächsten März vorgesehen seien.

Der aktuelle Stand

Derzeit werden an der Börse in Tokyo notierte Unternehmen aufgefordert, die Menschenrechte im Rahmen der Corporate Governance-Richtlinien zu respektieren, die selbst allerdings nicht rechtlich bindend sind.

Auch Gen Nakatani, ein neu ernannter Sonderberater von Kishida für Menschenrechtsfragen, äußerte sich kürzlich in einem Interview dazu und verwies darauf, dass der Schutz der Rechte ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung sei.

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