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HomeNachrichten aus JapanJapanischer Energieversorger zu Schadensersatz wegen Fukushima Katastrophe verurteilt

Urteil deutlich unter den Forderungen geblieben

Japanischer Energieversorger zu Schadensersatz wegen Fukushima Katastrophe verurteilt

Der japanische Energieversorger TEPCO wurde am Donnerstag von einem Gericht dazu verurteilt, insgesamt 73,5 Millionen Yen (ca. 530.104 Euro) Schadensersatz an derzeitige und ehemalige Einwohner von Tamura City zu zahlen.

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Die Kläger forderten allerdings wegen der Auswirkungen der Katastrophe im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi 11 Millionen Yen (ca. 79.335 Euro) pro Person von TEPCO und der japanischen Regierung. Sie erwägen nun Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Folgen konnten nicht richtig vorhergesehen werden

In seiner Urteilsbegründung wies Vorsitzende Richter Yohei Motomura darauf hin, dass die von der Regierung im Jahr 2002 veröffentlichte Einschätzung der Gefahr, die von einem durch das Erdbeben ausgelösten Tsunami für den Atomkomplex ausgeht, zwar ungenau war, dass es für die Regierung aber dennoch schwierig war, das Ausmaß des Tsunamis vorherzusehen.

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„Selbst wenn die Regierung ihre Regulierungsbefugnis ausgeübt und TEPCO zu Gegenmaßnahmen veranlasst hätte, wäre es nicht möglich gewesen, den Tsunami als Auslöser des Unfalls zu verhindern“, so der Richter und sprach jedem Kläger 2 Millionen Yen (ca. 14.424 Euro) zu.

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Da die Kläger bis August 2012 vom Energieversorger eine Entschädigung in Form einer monatlichen Pauschale von 100.000 Yen erhalten hatten, entschied das Gericht, dass der größte Teil des zugesprochenen Schadensersatzes bereits gezahlt worden sei.

Viele Menschen klagen gegen die Regierung und den Energieversorger

Einige Gebiete von Tamura liegen in einem Radius von 20 bis 30 Kilometern um die Anlage und wurden als Zonen für die Vorbereitung von Evakuierungen im Falle einer Verschlechterung der Lage ausgewiesen. Die Ausweisung wurde im September 2011 wieder aufgehoben.

In ganz Japan wurden Klagen eingereicht, in denen dem Unternehmen und der Regierung Fahrlässigkeit in Bezug auf die Sicherheitsbedenken bezüglich des Kraftwerks vorgeworfen wird.

Im Oktober 2020 wurde der Energieversorger zum ersten Mal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

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