Twitter gehört in Japan zu den beliebtesten sozialen Medien. Nicht immer geht es auf dem Kurznachrichtendienst freundlich oder sachlich zu. Derartige Probleme löste jedoch meistens die Seite selbst. Umso mehr sorgte letztes Jahr der Fall um den Journalisten Yasumi Iwakami für großes Aufsehen. Wegen eines angeblich diffamierenden Retweets gegenüber des ehemaligen Gouverneurs von Osaka sollte er Schadensersatz zahlen. Iwakami ging in die Berufung und verlor sie nun endgültig.
Am Dienstag entschied der Oberste Gerichtshof von Osaka, dass Iwakami weiterhin zahlen muss. Umgerechnet 2.740 Euro soll der Journalist bezahlen, da er einen angeblich diffamierenden Tweet geteilt hatte. In dem Retweet wurde Hashimoto vorgeworfen, dass er verantwortlich für den Suizid eines Regierungsmitarbeiters ist.
Retweet schadete dem Ansehen
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der ursprüngliche Tweet den sozialen Wert einer Person verletzte und der Retweet fällt auch darunter. Er ist deswegen nicht von der Haftung ausgeschlossen, egal wie die Hintergründe oder Absichten des originalen Beitrags waren.
Weiter wurde angegeben, dass es die Pflicht des Erstellers eines Posts ist, darauf sorgfältig zu achten, dass er nicht das Ansehen, den Ruhm oder die Integrität einer anderen Person untergräbt. Aus diesem Grund würden sie Iwakamis Retweet als Diffamierung ansehen.
In dem ersten Urteil wurde Iwakami vorgeworfen, den ehemaligen Gouverneur zu diffamieren. Auch wenn er schnell wieder den Retweet rückgängig machte, sei der Eindruck entstanden, dass Hashimoto Machtmissbrauch betreibe. Bei dem aktuellen Urteil betonte der Richter erneut, dass der Inhalt des Retweets sich nicht als wahr anerkennen lässt.
Iwakaimi will noch nicht aufgeben und überlegt, erneut Berufung einzulegen. Es handele sich um eine kritische Meinung gegenüber einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die akzeptiert werden sollte.
Andere Fälle zeigen Schaden durch gefährliche Beiträge
Aufgrund der neuesten Entscheidungen warnen Experten nun vor dem leichtfertigen Retweeten von Beiträgen, wenn sie möglicherweise falsche Gerüchte oder Diffamierungen enthalten. Allgemein wird zur Vorsicht auf sozialen Medien aufgerufen. Tatsächlich gab es bereits einen Fall auf Facebook, wo eine Frau ein Mitglied der Stadtversammlung von Tokyo verklagte, da es sie öffentlich als Täterin eines Straßenrowdys-Vorfalls bezeichnete und zur Verbreitung ihres Fotos aufrief, obwohl sie mit dem Fall überhaupt nichts zu tun hatte.
Ein anderer Fall drehte sich um die Journalistin Shiori Ito, die durch ihren Kampf für die Verurteilung ihres Vergewaltigers für internationales Aufsehen sorgte. Sie verklagte zwei Männer für den Retweet eines Cartoons, der sie diffamierte, und den Künstler hinter dem Bild. Sie begründetet die Klage damit, dass wenn sie nicht reagiert, dieser Post sich nur noch weiter verbreite.
Gefahr der Meinungsfreiheit
Allerdings ist das steigende Verständnis für den Schaden von beleidigenden und diffamieren Beiträgen im Internet ein zweischneidiges Schwert. Opfer erhalten mehr Aufmerksamkeit und das Bewusstsein bei der Bevölkerung wachst. Jedoch droht auch ein Missbrauch von dieser positiven Entwicklung.
Politiker oder andere Personen könnten kritische Meinungen einfach aus dem Weg räumen. Der Anwalt Satoshi Fuakzawa gab dazu an, dass es wichtig sei, die Täter von verletzenden Beiträgen richtig zu Rechenschaft zu ziehen. Jemanden jedoch haftbar zu machen, weil er den Beitrag von jemand anderen teilt, kann eine Bedrohung der Meinungsfreiheit sein. Es bleibt also die Frage, wo Diffamierungen anfangen und wo Kritik aufhört.
MS