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Anwaltskammer sieht massive Menschenrechtsverletzung

Japans Anwaltskammer warnt vor zunehmenden langfristigen Inhaftierungen von Ausländern

Die japanische Anwaltskammer (JFBA) warnt, dass die zunehmenden langfristigen Inhaftierungen von Ausländern in Japans Einwanderungszentren eine Verletzung der Menschenrechte darstellen.

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In dem Einwanderungszentrum von Omura in der Präfektur Nagasaki nahmen die Haftstrafen mit einer Dauer von mehr als sechs Monate zu, ohne dass den Inhaftierten eine angemessene Erklärung gegeben wurde, teilte die japanische Anwaltskammer in einer Pressekonferenz mit.

Menschenrechtsverletzungen nehmen zu

Das Einwanderungszentrum wurde nach dem Tod eines langjährigen Inhaftierten im Juni einer Kontrolle unterzogen.

Der nigerianische Häftling starb, nachdem er aus Protest gegen seine langjährige Internierung in einen Hungerstreik getreten war. Er war seit Juli 2016 inhaftiert.

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Ende Juni befanden sich nach Angaben der japanischen Einwanderungsbehörde 1.253 Ausländer in Einwanderungszentren in ganz Japan, von denen 679 seit mehr als sechs Monaten in Haft waren.

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„Menschenrechtsverletzungen in Einwanderungszentren nehmen zu“, so Shogo Haku, stellvertretender Vorsitzender der JFBA. „Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Menschenrechte der Ausländer so weit wie möglich gewahrt werden.“

In einem Anfang dieses Monats vorgelegten Beratungsbericht, teilte die JFBA mit, dass die Inhaftierungen sechs Monate nicht überschreiten sollten und dass denjenigen, die die vorläufige Freilassung verweigert wurde, eine schriftliche Erklärung zu den Gründen erhalten müssen.

Die längste Inhaftierung in der Einrichtung dauerte am 1. August 1.575 Tage, teilte die JFBA mit.

Anwaltskammer sieht Gründe für Menschenrechtsverletzungen durch unangemessene lange Inhaftierung

Der Bericht folgt auf eine Beschwerde, die 37 männliche Häftlinge im Zentrum Omura im Mai 2017 bei der JFBA eingereicht hatten, da sie ihre Menschenrechte verletzt sahen.

„Wir glauben, dass die Inhaftierung in Einwanderungszentren ausschließlich dem Zweck dient, diese Menschen in ihre Länder zurückzuschicken“, so Shinya Tsuji, ein Mitglied des JFBA-Ausschusses zum Schutz der Menschenrechte. „Langfristige Internierung geht über diesen ursprünglichen Zweck hinaus, von dem wir daher annehmen, dass es sich um eine Verletzung der Menschenrechte handelt.

Die 37 Antragsteller aus 16 Ländern gaben an, auf unbestimmte Zeit im Zentrum inhaftiert worden zu sein, da ihnen keine vorläufige Freilassung gewährt worden war. Nachfolgende Gespräche der JFBA ergaben, dass viele von ihnen unter anderem mit Depressionen und Schlaflosigkeit zu kämpfen hatten.

„Es ist schwierig, Gründe für jede einzelne Ablehnung zu identifizieren, da jeder Fall im Hinblick auf die verschiedenen Gründe für die Umstände der Inhaftierung begründet wird“, lautete die Antwort des Zentrum Omura.

Die Einwanderungsbehörde erlaubte im Geschäftsjahr 2017 nur 13 vorläufige Freilassungen von 182 Anträgen, verglichen mit den 47 von 188 Anträgen des Vorjahres, teilte der Verband mit.

Obwohl der Zeitraum, in dem ein Land einen Ausländer legal in Haft nehmen kann, von Land zu Land unterschiedlich ist, schreibt Japan keine Begrenzung vor, so die JFBA.

MA

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