Japan hat sein Einreiseverbot verlängert, also dürfen weiterhin nur Staatsbürger und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis ins Land einreisen. Das asiatische Land versucht so einen größeren Ausbruch der Corona-Variante Omikron zu verhindern.
Es gibt laut Umfragen zwar viel Zustimmung für das Verbot innerhalb der Bevölkerung, allerdings gibt es auch einige Kritiker, die die Grenzmaßnahmen kritisch sehen.
Einreiseverbot zu weit ausgelegt
Isami Sawai, wissenschaftlichen Mitarbeiter der Japan Society for the Promotion of Science, ist einer der Kritiker. Er sieht das Einreiseverbot sehr problematisch.
Das Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz dient als Rechtsgrundlage für die Maßnahme. Japans Einwanderungsgesetz enthält einen Passus, nachdem die Behörden einer Person die Einreise verweigern kann, wenn es wahrscheinlich ist, dass man eine Straftat begeht. Genau heißt es: „die den Interessen oder der öffentlichen Sicherheit Japans schaden könnte“, die Einwanderungsbehörde betrachtet Ausländer als Menschen, auf den dieser Passus zutrifft.
Sawai ist überzeugt, dass die Auslegung allerdings zu weit geht und dass damit der Rahmen der gesetzlichen Bestimmung gesprengt wird.
Er hat bereits versucht bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Informationsfreiheit zu stellen und darum geben, dass die Unterlagen zu den Beratungen, ob das Einreiseverbot im Einklang mit den Gesetzen stehen, offengelegt werden. Die Behörde gab allerdings an, dass es keine Dokumente gibt.
Es ist laut Sawai daher nicht unwahrscheinlich, dass die japanische Regierung gar keine Probleme mit Ausländern selbst hat, sondern damit, die Zahl der Einreisenden zu beschränken, da das Quarantänesystem bereits an seine Grenzen stößt.
Einreise aus humanitären Gründen nur selten möglich
Zudem gibt es in den Gesetzen die Klausel, die eine Einreise aus humanitären Gründen erlaubt. Die Entscheidung, ob es sich bei einem Einreiseantrag um humanitäre Gründe handelt, liegt jedoch im Ermessen einer diplomatischen Vertretung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass diese Klausel nur selten angewendet wird. Das Internet ist mittlerweile voll von Menschen, die sich darüber beklagen, dass sie nicht zu ihrer Familie nach Japan dürfen.
Japan geht bei seinem Einreiseverbot allerdings noch weiter, denn seit Ende November dürfen ausländische Staatsangehörige ohne eine Aufenthaltsberechtigung nicht mehr einreisen, auch dann nicht, wenn sie einen Ehepartner haben, der japanischer Staatsangehöriger ist.
Das asiatische Land ist damit das einzige der G-7-Länder, das so weit geht und die ausländischen Ehepartner aussperrt. Das damit Familien auseinandergerissen werden, ignoriert die Regierung allerdings komplett.
In Japan wird oft von „Familienbanden“ gesprochen, aber angesichts der aktuellen Realität scheint es, als würden die Familien ausländischer Staatsangehöriger aus dieser Definition ausgeschlossen werden.