Japans Homeoffice-Quote ist trotz vierten Ausnahmezustand weit entfernt von den von der japanischen Regierung angestrebten 70 Prozent.
Japans Premierminister forderte am 23. April, als er den Ausnahmezustand ausrief, die Unternehmen dazu auf, überall wo es möglich ist, die Menschen zu Hause arbeiten zu lassen. Der erste Tag des Ausnahmezustands zeigte allerdings, dass viele Unternehmen diese Aufforderung ignoriert haben.
Homeoffice-Quote in Japan kontinuierlich gesunken
Das Japan Productivity Center hat die Homeoffice-Quote unter Japans Arbeitnehmern seit Mai 2020 verfolgt, damals lag die Quote bei 31,5 Prozent.
Die Quote fiel bis Juli auf 20,2 Prozent und pendelt seitdem um die 20 Prozent. Selbst im Januar dieses Jahres, kurz bevor der zweite Ausnahmezustand ausgerufen wurde, lag die Homeoffice-Quote unverändert bei 22 Prozent. Im April lag sie bei 19,2 Prozent.
Laut einer Umfrage von Tokyo Shoko Research Ltd. unter Unternehmen stieg die Quote, die bei der Umfrage vor der Ausrufung des ersten Ausnahmezustands im April 2020 bei etwa 25 Prozent lag, von Ende des Monats bis Anfang Mai auf etwa 56 Prozent.
Nach der Aufhebung des Ausnahmezustands gaben jedoch mehr als 20 Prozent der Unternehmen an, dass sie kein Homeoffice mehr anbieten werden.
Seit Juli liegt der Anteil der Unternehmen, die antworteten, dass sie Homeoffice einführen, im Bereich von 30 Prozent.
Arbeitsministerium will mit neuen Regeln Probleme bekämpfen
Ein Problem liegt darin, dass laut einer Umfrage eines Thinktanks, die bei einer Sitzung des Arbeitsministeriums vorgestellt wurde, dass Unternehmen und Mitarbeiter Probleme darin sehen, die Kommunikation vernünftig aufrecht zuhalten. Außerdem haben viele ein Gefühl der Unfairness gegenüber den Kollegen, die nicht von zu Hause arbeiten können.
Um diese Probleme zu bekämpfen, hat das Ministerium seine Richtlinien für das Homeoffice überarbeitet. Allerdings scheint das nicht zu helfen.
In den Richtlinien heißt es unter anderem auch, dass man keinen Angestellten, der von zu Hause arbeitet, niedrig bewerten darf, wenn er an Sonn- und Feiertagen nicht auf E-Mails reagiert und die Unternehmen darauf achten müssen, dass Mitarbeiter, die im Büro arbeiten, nicht mehr leisten müssen, als die, die von zu Hause aus arbeiten.
Die Richtlinien besagen außerdem, dass es grundsätzlich notwendig ist, objektive Aufzeichnungen über die Arbeitsstunden zu führen, z. B. indem nachverfolgt wird, wie lange Mitarbeiter ihre Laptops benutzen. Aber sie geben auch an, dass die Arbeitnehmer in der Lage sein sollten, selbst zu berichten. Weiter heißt es, dass es für Arbeitgeber akzeptabel ist, nicht zu wissen, wenn Mitarbeiter während des Arbeitstages eine Pause ein gelegen.