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KI soll beim Auffinden helfen

Japans Online-Aufsicht darf Entfernung von Informationen zur Waffenherstellung verlangen

Japans Online-Aufsichtsbehörde (IHC) darf verlangen, dass Beiträge im Internet über Mord, Waffen und Sprengstoffe aus dem Netz entfernt werden. Damit reagiert die japanische Polizei auf das Attentat auf den ehemaligen Premierminister Shinzō Abe, bei dem der Attentäter sich Baupläne für eine Waffe aus dem Internet besorgt hatte.

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Die nationale Polizeibehörde erklärte, sie wolle so Verbrechen verhindern, bevor sie geschehen.

Online-Aufsicht will KI für die Analyse von Inhalten nutzen

Um die Online-Überwachung zu verstärken, will die Behörde auf künstliche Intelligenz zur Analyse von Beiträgen in den sozialen Medien zurückgreifen.

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Im März sollen die Richtlinien für das Internet-Hotline-Center aktualisiert werden, das mit der Überwachung des Internets und die Aufforderung zur Entfernung problematischer Inhalte betraut ist. Gleichzeitig soll das Center auch mehr Mittel erhalten.

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Eine Aufforderung an einen Internetdienstanbieter, Inhalte zu löschen, ist allerdings in Japan nicht rechtsverbindlich.

Die Online-Aufsicht soll auch härter gegen den Austausch von Informationen über soziale Medien im Zusammenhang mit Mord und Raub vorgehen, nachdem im vergangenen Jahr eine Reihe von Diebstählen im ganzen Land verübt wurden, die vermutlich von Gruppen geplant und ausgeführt wurden, die sich online koordinierten.

Kontrolle von Inhalten zu Waffen zuerst nicht als schädliche Inhalte gezählt

Das IHC wurde 2006 gegründet und hatte zunächst auch Informationen über den Bau von Waffen zu den schädlichen Inhalten gezählt. Allerdings wurde dies aufgrund der geringen Zahl der online auffindbaren Inhalten wieder gestrichen.

In den nun überarbeiteten Leitlinien wurden sieben weitere Definitionen für schädliche Inhalte hinzugeführt, darunter Mord, Menschenhandel, Organverkauf, Herstellung von Schwefelwasserstoff und Stalking.

Inhalte, die Aufforderungen zur Einschüchterung oder zum Raub und Mord beinhalten, könnten ebenfalls unter die neuen Leitlinien fallen.

Die Behörde hatte zuerst auch erwogen, Betrug und andere Eigentumsdelikte in die Liste der schädlichen Inhalte aufzunehmen, entschied sich dann aber aus Rücksicht auf den in der japanischen Verfassung verankerten Schutz der Meinungsfreiheit dagegen.

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