Japans Premierminister Fumio Kishida schloss am Montag einen Ausnahmezustand für Tokyo aus, auch wenn die Zahl der Neuinfektionen weiter ansteigt.
Die Verwaltung der Hauptstadt hatte vor einigen Tagen angekündigt, die Maßnahme beantragen zu wollen, wenn die Auslastung der Betten für Coronapatienten in Krankenhäusern mehr als 50 Prozent beträgt. Dieser Wert ist fast erreicht, aktuell beträgt die Auslastung 49,2 Prozent und auch am Montag wurden über 10.000 Neuinfektionen gemeldet.
Auswirkungen des „Quasi-Notstands“ beobachten
Tokyo steht aktuell unter dem „Quasi-Notstand“, eine Vorstufe des Ausnahmezustands, allerdings mit weniger einschneidenden Maßnahmen, die ergriffen werden können.
„Ein Quasi-Notstand hat bereits begonnen und unsere Grundüberlegung ist, dass wir seine Wirkung bestätigen, die Entwicklung der Situation beobachten und eng mit den Gemeinden zusammenarbeiten werden, bevor wir eine umfassende Entscheidung treffen“, so der Premierminister. „Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt erwägt die Regierung nicht, den Ausnahmezustand auszurufen.“
Bloß nicht der Wirtschaft mit einem Ausnahmezustand schaden
Auch Kabinettschef Hirokazu Matsuno deutete an, dass die Regierung von der Verhängung des Ausnahmezustands absieht.
„Da dies mit starken Einschränkungen privater Rechte einhergeht und erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen hat, sollte die Regierung sorgfältig abwägen“, sagte Matsuno.
Auch Tokyos Gouverneurin Yuriko Koike ist vorsichtig und hat Bedenken bezüglich der Wirtschaft. Andererseits schließen Politiker der Regierungsparteien sowie der Opposition mittlerweile nicht mehr aus, dass diese Maßnahme nötig sein wird, um die Pandemie einzudämmen.
Der Ausnahmezustand würde in Japan keine Schließungen, wie in anderen Ländern, bedeuten, allerdings würde die Maßnahme die Wirtschaftstätigkeit weiter einschränken, da auch Kaufhäuser, Einkaufszentren und Vergnügungsparks reglementiert werden können. Zudem können auch die Zuschauer von Großveranstaltungen ausgesperrt werden.
Beim aktuellen „Quasi-Notstand“ begrenzen sich die Beschränkungen nur auf Restaurants und Bars.