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Schnellere Abschiebung

Japans Regierung will vor 2 Jahren verschobenes Einwanderungsgesetz unverändert verabschieden

Die japanische Regierung startete vor einiger Zeit einen neuen Versuch, das Einwanderungsgesetz zu überarbeiten. Der Gesetzesentwurf passierte bereits einen Ausschuss des Unterhauses und ist fast unverändert zu dem, der vor zwei Jahren wegen großer Kritik verworfen wurde.

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Japan wird national und international dafür kritisiert, dass das Land kaum Flüchtlinge aufnimmt, gerade einmal rund 1 Prozent aller Anträge auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus werden stattgegeben.

Nur eine kleine Änderung im Gesetzesentwurf

Die Änderung des Einwanderungsgesetzes wurde von der Regierung ausgearbeitet, nachdem es immer mehr Kritik an der Haft für Asylsuchende gegeben hatte, da immer mehr Fälle von Misshandlungen bekannt wurden und eine Frau aus Sri Lanka in so einer Haftanstalt starb.

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In der nun vorgelegten Gesetzesänderung gibt es zu dem Vorschlag von vor zwei Jahren nur eine kleine Änderung und nach der Golden Week, also Anfang Mai, soll im Unterhaus abgestimmt werden.

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In der vergangenen Woche wurde ein Vorschlag der Opposition von der LDP aufgegriffen, wonach eine unabhängige dritte Partei eingerichtet werden sollte, um bei der Vergabe des Flüchtlingsstatus mehr Transparenz zu gewährleisten. Davon ist im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr die Rede, genauso wenig, welchen Status Kinder von Ausländern haben, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Japan aufhalten, darunter insbesondere Kinder, die in Japan geboren wurden.

Vorschläge der CDP gestrichen

Da die CDP im Ausschuss gegen den Gesetzesentwurf stimmte, wurden alle von ihr vorgeschlagenen Punkte gestrichen. Das bedeutet, dass über die Einrichtung eines unabhängigen Organs auch nicht mehr so schnell diskutiert wird.

Auch die Idee eines besonderen Aufenthaltsstatus für Kinder von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung dürfte dann nicht mehr so schnell diskutiert werden.

Die wesentlichen Punkte des neuen Einwanderungsgesetzes, die bereits vor zwei Jahren für Kritik in der Bevölkerung sorgten, bleiben allerdings unverändert.

So bekommt die Einwanderungsbehörde die Möglichkeit, Menschen, die den Flüchtlingsstatus beantragen, nach zweimaliger Ablehnung des Antrags abzuschieben. Derzeit wird diese Abschiebungsanordnung ausgesetzt, wenn ein neuer Antrag gestellt wird.

Dies ist eine der Hauptänderungen des Einwanderungsgesetzes, da die Einwanderungsbehörde argumentiert, dass die Anträge die Behörde verstopfen und die Bearbeitung sich so hinzieht. Zudem will sie einen solchen Missbrauch verhindern.

Natürlich hatte die japanische Regierung das so nicht formuliert, in der offiziellen Argumentation heißt es, dass man so die Zahl der Menschen, die sich in Einwanderungshaftanstalten befinden, reduzieren will.

Keine Haft mit Aufsichtsperson, aber …

Gleichzeitig wird das neue Einwanderungsgesetz die Möglichkeit enthalten, dass Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, unter der Aufsicht einer Person aus der Haft entlassen werden können, wenn eine hohe Kaution gezahlt wird. Allerdings gilt das nur für ausgewählte Personen und es gibt keine Kriterien, nachdem diese Menschen ausgewählt werden.

Zudem soll auch ein neues System eingeführt werden, für den Schutz von Menschen, die wegen Konflikten aus ihren Heimatländern fliehen. Ähnlich wie man es für Menschen aus der Ukraine gemacht hat. Diese werden nicht als Flüchtlinge, sondern als Evakuierte bezeichnet und im Gegensatz zu Menschen, die aus anderen Ländern flüchten, deutlich besser behandelt.

Gegen die Überarbeitung des Einwanderungsgesetzes regt sich in der japanischen Bevölkerung bereits Kritik. Menschenrechtsgruppen und Anwälte reichten bereits eine Petition bei der Einwanderungsbehörde ein, die die Abschaffung des Gesetzes fordert. Es gibt auch bereits viele Demonstrationen von Menschen, die nicht wollen, dass der Gesetzesentwurf verabschiedet wird.

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