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Plane wegen öffentlicher Kritik verworfen

JR East stoppt Gesichtserkennung an Bahnhöfen

AS: East Japan Railway (JR East) hat seine Pläne, Gesichtserkennung an Bahnhöfen einzuführen, auf Eis gelegt.

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Laut eines Sprechers wurden die Pläne gestoppt, weil ein gesellschaftlicher Konsens noch nicht erreicht wurde.

Gesichtserkennung sollte Straftäter herausfiltern

JR East hatte am 6. Juli angekündigt, die Gesichtserkennung einzuführen, als Sicherheitsmaßnahme für die Olympischen Spiele. Geplant war ein Netz von 8.359 Sicherheitskameras an 110 seiner wichtigsten Bahnhöfe und Umspannwerke in Betrieb zu nehmen. Zudem wurde eine Gepäckkontrolle in der Zeit der Olympischen Spiele eingeführt.

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Bisher hatte das Unternehmen keine weiteren Einzelheiten bekanntgegeben, es stellte sich nun allerdings heraus, dass man damit ehemalige Sträflinge automatisch erfassen wollte.

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Die Fotos von Personen, die einmal verhaftet wurden, wären in das Computersystem von JR East eingegeben worden, und die Sicherheitskameras hätten sie verfolgt, wenn ihre Anwesenheit in einem Bahnhof festgestellt worden wäre. Die Bahnhofsmitarbeiter hätten sie auch befragen und ihre Sachen kontrollieren dürfen.

Ein Unternehmensvertreter räumte jedoch ein, dass bis September keine Fotos von ehemaligen Sträflingen oder auf Bewährung Entlassenen in das Sicherheitsprogramm eingegeben worden waren.

JR East stoppt System nach Kritik

JR East beschloss, das Programm auszusetzen, nachdem die Yomiuri Shimbun am 21. September berichtet hatte, dass das Gesichtserkennungssystem darauf ausgelegt ist, ehemalige Sträflinge zu erkennen, woraufhin die öffentliche Kritik am System laut wurde.

Laut JR East hat man allerdings die Zustimmung der Kommission für den Schutz persönlicher Daten für die Installation der Gesichtserkennung erhalten.

Ein Sprecher von JR East erklärte, dass das Unternehmen ein Recht darauf habe, über ehemalige Sträflinge oder auf Bewährung entlassene Personen informiert zu werden, die einst im Verdacht standen, schwere Verbrechen gegen das Unternehmen begangen zu haben.

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