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Kinder sollen nur noch eingeschränkt spielen dürfen

Kagawas Verordnung zum Einschränken von Videospielen gerichtlich bestätigt

Das Bezirksgericht Takamatsu hat am Dienstag die Verordnung bestätigt, mit dem die japanische Präfektur Kagawa das Spielen von Videospielen einschränkt, um die Spielsucht zu bekämpfen.

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Ein junger Mann und seine Mutter hatten mit dem Argument dagegen geklagt, dass so das Selbstbestimmungsrecht verletzt wird und Schadensersatz gefordert. Das Gericht bestätigte allerdings die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung.

Verordnung beschränkt das Spielen von Videospielen

Die Verordnung trat im April 2020 in der Präfektur Kagawa in Kraft und legt fest, wie lange und wann Kinder spielen dürfen. Es ist die erste zeitliche Einschränkung zum Spielen von Videospielen in Japan.

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Eltern werden dadurch in die Pflicht genommen, Spielzeiten für ihre Kinder festzulegen und es wird empfohlen, dass Kinder unter 18 Jahren an Schultagen höchstens 60 Minuten und an schulfreien Tagen höchstens 90 Minuten pro Tag spielen sollten.

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Außerdem wird empfohlen, dass Schüler bis 15 Jahre bis 21 Uhr und ältere Schüler bis höchstens 22 Uhr Online-Rollenspiele spielen dürfen. Die Eltern sind aufgefordert, die Regeln zu kontrollieren, allerdings enthält die Verordnung keine Strafen bei Verstößen.

Die Kläger verlangten von der Präfekturverwaltung 1,6 Millionen Yen (ca. 11.539 Euro), da die Verordnung gegen Artikel 13 der japanischen Verfassung verstößt, die das Recht auf Freiheit und das Streben nach Glück garantiert. Zudem argumentierten die Kläger, dass diese Verordnung psychisches Leid verursacht habe.

Die Klage wurde bereits im September 2020 eingereicht, als der junge Mann noch Schüler in der Oberschule der Stadt Takamatsu war.

Einschränkungen, um Spielsucht vorzubeugen

Vertreter der Präfektur erklärten vor Gericht, dass die Verordnung der potenziellen Gefahr einer Spielsucht vorbeugen soll. Darüber hinaus verursachen Videospiele bei Jugendlichen Probleme, wie z. B. eine verminderte schulische und körperliche Leistungsfähigkeit, sozialen Rückzug und Schlafstörungen.

Demgegenüber argumentierten die Kläger, dass weder der Zweck noch der Geist der erlassenen Verordnung wissenschaftlich fundiert sei, da auch die japanische Regierung erklärt habe, dass es keine wissenschaftliche Bestätigung dafür gebe, dass die zeitliche Beschränkung zur Verhinderung der Spielsucht beitrage.

Die Präfekturverwaltung verwies allerdings auf die Weltgesundheitsorganisation, die „Spielsucht“ als Krankheit anerkannt hat.

Bereits im April hatte der junge Mann versucht, die Klage zurückzuziehen, was das Gericht allerdings ablehnte.

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