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HomeNachrichten aus JapanKlage von Todeskandidaten löst in Japan eine Debatte über die Todesstrafe aus

Einspruch wird unmöglich gemacht

Klage von Todeskandidaten löst in Japan eine Debatte über die Todesstrafe aus

In Japan erfahren Todeskandidaten erst kurz vor der Hinrichtung, wann sie hingerichtet werden sollen. Dagegen reichten zwei Insassen des Todestrakts im November vergangenen Jahres Klage ein, in der sie angaben, dass dieses System gegen die Menschenrechte und die japanische Verfassung verstößt.

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Japan hält als eines der wenigen Industrienationen weiter an der Todesstrafe fest und das hartnäckig. Die Bestrafung selbst und auch die Art und Weise, wie die Insassen der Todeszellen über das Datum ihrer Hinrichtung informiert werden, wird weltweit scharf kritisiert. Die Klage ist nun eine Möglichkeit, um erneut über die Todesstrafe zu debattieren.

Todeskandidaten werden erst kurz vor der Hinrichtung informiert

Eine Hinrichtung wird in Japan innerhalb von fünf Tagen nach der Entscheidung des Justizministers vollstreckt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wann Todeskandidaten über den Zeitpunkt informiert werden müssen. In der Regel erfolgt die Information eine oder zwei Stunden vor der Hinrichtung.

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Bis Mitte der 1970er-Jahre wurden Todeskandidaten und ihre Familien einen Tag vor der Hinrichtung informiert. Dies wurde allerdings mit der Argumentation beendet, dass eine frühere Benachrichtigung die emotionale Stabilität der Häftlinge negativ beeinträchtigen würde.

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Die erste Anhörung fand am 13. Januar vor dem Bezirksgericht Osaka statt. Die Kläger fordern eine Bestätigung, dass sie nicht verpflichtet sind, die Vollstreckung eines Urteils zu akzeptieren, von dem sie erst am Tag der Vollstreckung erfahren. Sie verlangen jeweils 11 Millionen Yen (ca. 83.589 Euro) Schadensersatz für den psychischen Schmerz, den sie dadurch erleiden.

Die Kläger argumentieren, dass dies gegen Artikel 31 der japanischen Verfassung verstößt, der besagt, dass eine strafrechtliche Sanktion nur nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren verhängt werden darf. Weiterhin verstoße es gegen die internationalen Menschenrechtspakte und auch gegen die Charta der Vereinten Nationen, in der der Glaube an die Würde und den Wert der menschlichen Person bekräftigt wird.

Eine so späte Ankündigung ist gesetzlich nicht festgelegt und macht einen Einspruch praktisch unmöglich.

Das Justizministerium beantragte die Abweisung der Klage und will, sollte weiter verhandelt werden, angemessen reagieren.

Keine Möglichkeit für einen Einspruch

Dass man keinen Einspruch innerhalb der kurzen Zeitspanne einlegen kann, ist aber nicht das einzige „Problem“. Als Häftlinge und Familien noch einen Tag früher benachrichtigt wurden, hatten alle Zeit, sich voneinander zu verabschieden. Auch dies ist durch die späte Benachrichtigung nicht mehr möglich.

Man könnte nun natürlich argumentieren, dass die Todeskandidatinnen und -kandidaten ein oder mehrere Leben genommen und damit alle Rechte verwirkt haben. Dieser Argumentation kontert allerdings der Anwalt der beiden Kläger: „Nur weil es sich um Insassen der Todeszellen handelt, bedeutet das nicht, dass ihre Menschenrechte missachtet werden sollten. Wenn wir das zulassen, könnten sich die Menschenrechtsverletzungen auf die allgemeine Bevölkerung ausweiten.“

In Japan gibt es immer wieder Versuche, die Todesstrafe abzuschaffen, die bisher allerdings scheiterten. Zuletzt hat die japanische Föderation der Rechtsanwaltskammern (JFBA) angekündigt, sich für eine Abschaffung einzusetzen.

In der Bevölkerung sieht das allerdings anders aus, laut einer Umfrage, die 2020 durchgeführt wurde, befürwortet eine große Mehrheit der Menschen die Todesstrafe.

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