Die Anwaltskammer in Osaka belohnt Anwälte finanziell, wenn sie gegen Japans Geiseljustiz kämpfen.
In der Regel bekommt man in dem Land nur dann eine Kaution gewährt, wenn man die Anschuldigungen zugibt, was bereits zu einiger Kritik geführt hat.
Die Anwaltskammer zahlt jeden Anwalt, der Einspruch gegen eine gerichtlich festgelegte Festnahme einreicht, bis zu 40.000 Yen (ca. 300 Euro).
Geiseljustiz soll aktiv bekämpft werden
Rechtsanwalt Nobukata Shimizu, Leiter des Strafverteidigungskomitees der Osaka Bar Association sagte zu dieser ungewöhnlichen Aktion: „Wenn mehr Einsprüche eingereicht werden, könnten die Gerichte die Anträge der Staatsanwälte, Verdächtige in Haft zu behalten, häufiger ablehnen. Wir wollen das Bewusstsein der Anwälte schärfen, gegen diese Geiseljustiz vorzugehen.“
Eigentlich sieht die Strafprozessordnung vor, dass die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich in Fällen ermitteln sollen, ohne Verdächtige in Haft zu halten.
Staatsanwälte können jedoch die Inhaftierung von Verdächtigen beantragen und dabei die Gefahr der Flucht, der Zerstörung von Beweisen und andere Gründe anführen.
Nach Angaben des Obersten Gerichtshofs lehnten die Bezirks- und Schnellgerichte im Jahr 2019 landesweit nur 6,24 Prozent solcher Anträge ab.
Das System wird als Geiseljustiz bezeichnet, weil Verdächtige, die eine Tat bestreiten, in der Regel für längere Zeit inhaftiert werden.
Geld soll Anwälte zum Handeln bewegen
Daher will die Anwaltskammer von Osaka mit einem Geldbonus dafür Sorgen, dass mehr Anwälte gegen diese Praxis etwas unternehmen.
In ihrem Jahresbudget hat die Kammer 15 Millionen Yen (ca. 112.845 Euro) für das Belohnungssystem vorgesehen.
Bereits die Anwaltskammer von Aichi hatte 2019 ein System eingeführt, allerdings war die Zahlung nur auf Fälle beschränkt, die im Rahmen des Bürgergerichtssystems verhandelt wurden.