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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtBestrafung von Rassismus ist in Japan schwierig

Regierung muss handeln

Bestrafung von Rassismus ist in Japan schwierig

Rassismus ist in Japan leider immer wieder ein Thema, doch das japanische Rechtssystem bietet keine konkrete Grundlage für eine Bestrafung.

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Am 30. August wurde das Urteil über einen Mann im Bezirksgericht Kyoto gefällt, der wegen Brandstiftung angeklagt wurde.

Rassismus wird vor Gericht nicht als solcher bezeichnet

Laut der Anklage legte er im Juli 2021 Feuer in einer Einrichtung der Korean Residents Union in Japan (Mindan) und in einer koreanischen Schule in der Stadt Nagoya. Einen Monat später hatte er ein Haus in der koreanischen Gemeinde in der Stadt Uji in Brand gesetzt. Dabei sind sieben andere Häuser ebenfalls abgebrannt.

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Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er feindselig gegenüber Koreanern eingestellt ist. Es handelte sich also um ein Rassismus.

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Zum Abschluss der Anhörung hatte der Staatsanwalt erklärt, dass die Taten des Angeklagten aus Abscheu gegen koreanische Zainichi-Bewohner und dem egozentrischen Wunsch, Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu erregen, entstanden seien. Der Staatsanwalt benutzte jedoch nicht das Wort „Diskriminierung“ und beantragte eine Haftstrafe von vier Jahren.

Der Angeklagte räumte die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe ein, und die Höhe der Strafe stand im Mittelpunkt des Verfahrens. Die Opfer haben wiederholt gefordert, dass die Staatsanwaltschaft den diskriminierenden Charakter des Motivs anerkennt und dies bei der Strafzumessung berücksichtigt.

Ein Anwalt, der die Opfer aus Uji vertritt, äußerte sich empört über die Art und Weise, wie der Fall behandelt wurde: „Es könnte nicht deutlicher sein, dass es sich um ein Rassismus handelt. Warum vermeidet es der Staatsanwalt, das Wort Diskriminierung zu verwenden?“

Erkennen einer diskriminierenden Absicht ist nicht wichtig

Laut eines leitenden Ermittlers ist es allerdings nicht notwendig, eine diskriminierende Absicht zu erkennen, wenn man Brandstiftung als Kriminalfall behandelt.

„Selbst wenn dem Vorfall diskriminierende Motive zugrunde lagen, gibt es in Japan kein Gesetz, das eine Grundlage für die Berücksichtigung solcher Motive bei der Festsetzung eines Strafmaßes bietet“, so der Ermittler.

Japans Regierung hat Rassismus nicht definiert

Doch warum ist es in Japan eigentlich solch ein Problem, Rassismus als solchen zu benennen?

Ein Grund dafür ist, dass die japanische Regierung weder eine eindeutige Definition vorgelegt hat, noch Standards festgelegt hat, die eine Bewertung ermöglichen.

Das Japan Network towards Human Rights Legislation for Non-Japanese Nationals & Ethnic Minorities, eine Gruppe von Wissenschaftlern und Anwälten, hat dem Justizminister im April eine Empfehlung zu Gegenmaßnahmen bei Rassismus vorgelegt.

Die Gruppe forderte die japanische Regierung auf, eine Erklärung zur Bekämpfung von Rassismus abzugeben, Leitlinien für die Anwendung bestehender Gesetze auf solche Fälle zu erstellen und ein umfassendes Gesetz zur Beseitigung von Rassendiskriminierung zu erlassen.

Passiert ist bisher allerdings nichts und es ist fraglich, ob sich die japanische Regierung in absehbarer Zeit dem Thema annehmen wird.

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