TEPCO, der Betreiber des japanischen Atomkraftwerks Fukushima Daiichi, wurde vom obersten Gericht in Japan dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 1,39 Milliarden Yen (ca. 11 Millionen Euro) an rund 3.600 Menschen zu zahlen.
Mit dieser Entscheidung wurde der Einspruch des Betreibers des havarierten Atomkraftwerks abgewiesen. Das Urteil wurde von vier Richtern des Second Petty Bench einstimmig getroffen.
TEPCO für die Auswirkungen der Katastrophe haftbar
Insgesamt 30 Sammelklagen wurden von Menschen eingereicht, die durch die Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 ihre Heimat verlassen mussten oder deren Leben stark beeinträchtigt wurde.
Es ist das erste Mal, dass die Haftung des Unternehmens für die Auswirkungen der Katastrophe festgestellt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig und kann von TEPCO nicht mehr angefochten werden. Bisher hatte das Unternehmen argumentiert, dass es nicht haftbar gemacht werden kann.
Das Gericht muss nun noch über die Verantwortung des japanischen Staates für die schlimmste Nuklearkatastrophe seit Tschernobyl entscheiden.
Die Kläger argumentieren, dass die Regierung den Tsunami in der Region hätte vorhersehen und im Voraus Maßnahmen ergreifen können.
Hat der Staat genügend getan, um die Havarie von Fukushima Daiichi zu verhindern?
Bei den drei Klagen, die in den Präfekturen Chiba, Gunma und Fukushima eingereicht worden, wird sich das Gericht im nächsten Monat sowohl mit dem Staat als auch mit den Klägern befassen.
Untere Gerichte waren sich bisher über die Verantwortung des Staates uneins. Das Oberste Gericht in Tokyo entschied zum Beispiel, dass der Staat keine Verantwortung an der Havarie von Fukushima Daiichi trägt.
Es wird erwartet, dass das Oberste Gericht im Sommer zu einer endgültigen Entscheidung kommen wird.