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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtBürgschaftsunternehmen dürfen in Japan keine Mietverträge mehr kündigen

Gericht stärkt Rechte der Mieter

Bürgschaftsunternehmen dürfen in Japan keine Mietverträge mehr kündigen

Der Oberste Gerichtshof in Japan entschied, dass Bürgschaftsunternehmen keine Mietverträge mehr kündigen dürfen, wenn Mieter mit ihren Zahlungen in Verzug sind.

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Das Gericht entschied, dass zwei von dem Unternehmen „4c“ verwendete Klauseln gegen das Verbrauchervertragsgesetz verstoßen und wies an, dass diese Klauseln gestrichen werden müssen.

Klauseln sind nicht rechtens

Die Entscheidung, mit der ein Urteil der vorherigen Instanz aufgehoben wurde, war das erste des Obersten Gerichtshofs, das sich mit der Rechtmäßigkeit von Vertragsklauseln von Bürgschaftsunternehmen befasst hat.

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Mietbürgschaftsgesellschaften fungieren als Bürgen für Mieter und übernehmen die Miete, wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen. Laut Vertrag müssen die Mieter das Geld zu einem späteren Zeitpunkt an die Bürgschaftsgesellschaften zurückzahlen.

Immer mehr Menschen nehmen Bürgschaftsunternehmen in Anspruch

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Seit Ende der 1990er-Jahre nehmen immer mehr Menschen die Dienstleistung der Bürgschaftsunternehmen in Anspruch. Im Jahr 2010 waren 39 Prozent dieser Mitunterzeichner Bürgschaftsgesellschaften. Im Jahr 2021 lag der Anteil bereits bei 80 Prozent.

Davor war es eigentlich üblich, dass Verwandte einen Mietvertrag mitunterzeichneten, allerdings ist in Japan die familiäre Bindung nicht mehr so stark und die Zahl der einkommensschwachen Haushalte ist gestiegen. Zudem ziehen immer mehr Vermieter Bürgschaften von Bürgschaftsunternehmen vor.

Seitdem ist die Zahl der Fälle gestiegen, in denen Mietverträge von den Unternehmen gekündigt wurden.

Unternehmen räumte sich Recht zur Zwangsräumung ein

In den Verträgen von „4c“ mit den Mietern wurde unter anderem festgelegt, dass das Unternehmen den Mietvertrag kündigen kann, wenn der Mieter drei Monate oder länger mit den Mietzahlungen im Rückstand ist.

Die andere Klausel besagt, dass das Unternehmen davon ausgehen kann, dass ein Mieter die Wohnung geräumt hat, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie z. B. ein zweimonatiger Mietrückstand, keine Kontaktaufnahme des Mieters und die Nichtnutzung einer Wohnung über einen längeren Zeitraum.

Die Kansai Consumers Support Organization, eine gemeinnützige Organisation in Osaka, kritisierte diese Bestimmungen als einseitige Schädigung der Verbraucherinteressen und somit als Verstoß gegen das Verbrauchervertragsgesetz.

Die Organisation reichte eine Klage beim Bezirksgericht Osaka ein und forderte das Unternehmen auf, diese Bestimmungen nicht mehr zu verwenden.

Das Bezirksgericht wies „4c“ an, die zweite Klausel nicht mehr zu verwenden, gestattete aber die weitere Verwendung der ersten Klausel.

In der Berufung wurde entschieden, dass das Unternehmen beide Klauseln verwenden darf. Das Urteil wurde nun aufgehoben, da die Kündigung von Mietverträgen schwerwiegende Folgen für Mieter haben kann, die zum Verlust der gesamten Lebensgrundlage führen kann.

Regierung versucht die Situation der Mieter zu verbessern

Die japanische Regierung versucht seit Längerem die Situation für Mieter zu verbessern und hat einige Richtlinien überarbeitet. 2017 wurde ein System eingeführt und die Unternehmen aufgefordert, sich zu registrieren, allerdings freiwillig. Die Branche hat ebenfalls eigene Regeln für sich festgelegt.

Die Praxis einer Zwangsräumung ist allerdings geblieben und das Urteil zwingt nun die Branche diese Klausen zu entfernen.

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