Anzeige
HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtEhemalige TEPCO-Manager zu Schadensersatz verurteilt

Höchster Schadensersatz

Ehemalige TEPCO-Manager zu Schadensersatz verurteilt

Ehemalige TEPCO-Manager wurden am Mittwoch von einem Gericht in Tokyo dazu verurteilt, Aktionären rund 13 Billionen Yen (ca. 94 Milliarden Euro) Schadensersatz zu zahlen, weil sie die Katastrophe im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi 2011 nicht verhindert hatten.

Anzeige

Die Klage der Aktionäre wurde im Jahr 2012 eingereicht. Das Urteil ist das erste, in dem ehemalige Manager zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurden, nachdem ein schweres Erdbeben und ein Tsunami 2011 die Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi ausgelöst hatten.

Beispielloses Urteil

Insgesamt forderten 48 Aktionäre vor dem Gericht in Tokyo insgesamt 22 Billionen Yen (ca. 159 Milliarden Euro) Schadensersatz von den fünf TEPCO-Managern.

LESEN SIE AUCH:  Ehemalige Führungskräfte von Tepco sehen keine Schuld an der Kernschmelze in Fukushima

Von den fünf Angeklagten, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Tsunehisa Katsumata, den ehemaligen Vizepräsidenten Sakae Muto und Ichiro Takekuro, dem ehemaligen Präsidenten Masataka Shimizu und dem ehemaligen Geschäftsführer Akio Komori, befand das Gericht alle außer Komori für schadenersatzpflichtig.

Anzeige

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, ob die Unternehmensleitung einen durch einen gewaltigen Tsunami ausgelösten Atomunfall hätte vorhersehen können – ein ähnliches Argument, für das drei der Angeklagten bereits 2019 vor Gericht standen, allerdings freigesprochen wurden.

Das Urteil ist beispiellos für die japanische Zivilrechtsprechung. Die Verurteilten haben beim Obersten Gericht in Tokyo Berufung eingelegt. Ein Urteil wird im Januar 2023 erwartet.

TEPCO-Managern hat es an Sicherheitsbewusstsein und Verantwortungsgefühl gemangelt

In der Urteilsbegründung heißt es, dass es den Gegenmaßnahmen des Versorgungsunternehmens angesichts des Tsunamis grundlegend an Sicherheitsbewusstsein und Verantwortungsgefühl mangelte.

Das Urteil wies darauf hin, dass die Nuklearkatastrophe möglicherweise nicht eingetreten wäre, wenn die Unternehmensleitung die notwendigen Bauarbeiten durchgeführt hätte, um zu verhindern, dass die Schlüsselbereiche des Kraftwerks überflutet werden.

Anzeige
Anzeige