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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtErneutes Datenschutzproblem mit persönlichen Daten in Japan

Daten von 3.500 Menschen abefragt

Erneutes Datenschutzproblem mit persönlichen Daten in Japan

Japan hat ein Datenschutzproblem. Neu ist das allerdings nicht, immerhin werden große Menschen persönliche Daten überall ohne das Wissen der Menschen gespeichert und können von Dritten abgefangen werden.

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Zwar gibt es System, die gegen Datenmissbrauch helfen sollen, aber sie werden kaum genutzt. Mittlerweile versucht die Regierung Daten besser zu schützen, allerdings tragen die Initiativen noch keine Früchte.

3.500 Daten von Menschen abgegriffen

Mittlerweile kam es erneut zu einem Datenschutzproblem, bei dem ein hochrangiger Beamte etwa 3.500 Aufenthaltsbescheinigungen und Einträge in das Familienregister abgefragt hat. Laut der Polizei kam der Vorall nur zufällig ans Licht.

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Der Vorfall kam ans Licht, weil ein Mann von seiner Ex-Frau erfuhr, dass jemand nach seinen persönlichen Daten gefragt hatte. Eine Anfrage bei der örtlichen Stadtverwaltung bestätigte dies.

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Der Mann war mit zu der Zeit mit einer Ärztin zusammen, deren Mutter diese Beziehung allerdings nicht akzeptierte. Also beauftragte sie einen Privatdetektiv, das Leben und die Umgebung des Mannes zu untersuchen.

Laut der Polizei hatte ein Rechtsspezialist für Verwaltungsverfahren in der Stadt Utsonomiya mehrere Daten des Mannes aus dem Familienregistereintrag kopiert und dem Detektiv übergeben.

Die Ermittlungen ergaben, dass dies nicht das erste Mal war, in dem der Spezialist tätig geworden ist, insgesamt hatte er Daten von rund 3.500 Menschen in den letzten 5 Jahren gesammelt.

Datenschutzproblem durch offene Türen

Normalerweise muss man, um eine Abschrift eines Familienregisters und andere amtliche Dokumente zu erhalten, wenn es sich nicht um die eigenen Daten handelt, eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Wenn jedoch Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Rechtsspezialisten für Verwaltungsverfahren und andere Fachleute einen schriftlichen Antrag im Rahmen ihrer Tätigkeit stellen, ohne eine schriftliche Vollmacht mit sich zu führen, benötigen sie nicht die Zustimmung der genannten Person.

Im Falle von Juristen in Verwaltungsverfahren verwenden sie die Anfragen in der Regel unter anderem für die Übertragung des Eigentums an Kraftfahrzeugen und für Nachforschungen über Erben in Erbschaftsfällen, und zwar in einem Rahmen, der sich auf das Gesetz über das Familienregister stützt.

Natürlich ist die Weitergabe an einem Detektiv nicht rechtens, wird allerdings auch nicht überprüft.

Der Fall zeigt, dass der Umgang mit persönlichen Daten in Japan sehr lasch ist und für Betrug jede Menge offene Türen eingerannt werden müssen.

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