Ein Gericht in der japanischen Hauptstadt Tokyo hat einen Internetdienstleister zur Herausgabe von Informationen über einen Nutzer verurteilt. Es wurde im Voraus entschieden, dass es sich um einen Fall von Verleumdung gegen eine VTuberin handelt und dass dies den Ruf der Akteurin hinter dem Avatar schädigt.
In dem Urteil vom 28. März heißt es, dass viele Menschen wissen, dass die Akteurin die Figur benutzt und dass Verleumdung gegen die Figur effektiv eine Verleumdung gegen die Schöpferin ist.
Shitstorm gegen die Vtuberin
Die Frau begann 2019 als VTuberin zu arbeiten und benutzt einen weiblichen Avatar, um ihre Zuschauer zu unterhalten.
Im Jahr 2020 behauptete ein Zuschauer, der Avatar belästige andere VTuber, was sich wie ein Lauffeuer im Netz verbreitete, und immer mehr Nutzer forderten, die Frau solle den Kanal aufgeben und sich aufhängen. Auf diese Weise erhielt sie mehr als 10.000 bösartige Nachrichten.
Die Frau reichte Klage gegen einen Internetdienstanbieter ein, damit der Name des Users offengelegt wird und sie direkt rechtliche Schritte einleiten kann. Sie argumentierte, dass die Diffamierung ihres Avatars auch ihren Ruf schädige.
Gericht widerspricht Internetdienstleister
Der Internetdienstleister argumentierte, dass der Kommentar die Frau nicht direkt diffamieren könne, da sie und ihr Avatar zwei verschiedene Persönlichkeiten seien.
Das Gericht sah dies jedoch anders und entschied, dass die Behauptungen in den Kommentaren nicht der Wahrheit entsprachen und den Ruf der Figur schädigten. Gleichzeitig erkannte das Gericht auch an, dass diese Beiträge eine Verleumdung der Frau darstellen, da diejenigen, die wissen, dass sie hinter dem Avatar steckt, sie direkt mit den Verleumdungen in Verbindung bringen.
Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der die Position von VTubern stärkt, die immer wieder Opfer von Verleumdungen im Internet werden.